Regelwerk, EU chronologisch, EU 2003

Entsch. 2003/328/EG
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Artikel 1 Ausnahmeregelungenhinsichtlich Küchen- und Speiseabfällen der Kategorie 3 in Futtermitteln für Schweine und hinsichtlich des Verbots der Verwertunginnerhalb derselben Tierart bei der Fütterung von Schweinen mitSpültrank

Artikel 2 Kontrollmaßnahmen

Artikel 3 Entzug von Zulassungenund Beseitigung von Material, das die Bestimmungen der vorliegenden Entscheidungnicht erfüllt

Artikel 4 Jahresbericht undregelmäßige Überprüfung

Artikel 5 Einhaltung der Bestimmungendieser Entscheidung durch die betroffenen Mitgliedstaaten

Artikel 6 Anwendbarkeit

Artikel 7 Adressaten

Anhang Verwendung von Küchen-und Speiseabfällen der Kategorie 3

A. Allgemeine Verpflichtungen

B. Abholung/Sammlung undBeförderung von Küchen- und Speiseabfällen zur Fütterungvon Schweinen

C. Bestimmungen für Betriebe,in denen Küchen- und Speiseabfälle zu Spültrank verarbeitetwerden

D. Zulassung, Handelspapier,Buchführung, Inspektion und Liste der zugelassenen Betriebe Zulassungvon Betreibern und Betrieben