Regelwerk, EU chronologisch, EU 2003
VO (EG) 1383/2003
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Kapitel I
Gegenstand und Geltungsbereich
Kapitel II
Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden
Abschnitt 1
Maßnahmen, die einem Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörden vorausgehen
Abschnitt 2
Stellung und Bearbeitung des Antrags auf Tätigwerden der Zollbehörden
Abschnitt 3
Annahme des Antrags auf Tätigwerden
Kapitel III
Voraussetzungen für das Tätigwerden der Zollbehörden und der für die Entscheidung in der Sache zuständigen Stelle
Kapitel IV
Bestimmungen über Waren, die Erkanntermassen ein Recht geistigen Eigentums verletzen
Kapitel V
Sanktionen
Kapitel VI
Haftung der Zollbehörden und des Rechtsinhabers
Kapitel VII
Schlussbestimmungen