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Regelwerk, EU 2002, Lärm - EU Bund

Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm

(ABl. Nr. L 189 vom 18.07.2002 S. 12)




zur RL 2002/49/EG

Stand: RL (EU) 2021/1226

.

Bewertungsmethoden für Lärmindizes
(nach Artikel 6 der Richtlinie 2002/49/EG)
Anhang II 15 21


1. Einleitung

Die Werte Lden und Lnight werden an den Messpunkten an den Immissionspunkten durch Berechnung anhand des in Kapitel 2 dargelegten Verfahrens und der in Kapitel 3 beschriebenen Daten bestimmt. Messungen können gemäß Kapitel 4 durchgeführt werden.

2. Gebräuchliche Verfahren zur Lärmbewertung

2.1. Allgemeine Bestimmungen - Straßenverkehrs-, Eisenbahn- und Industrie-/Gewerbelärm

2.1.1. Definition der Indizes, Frequenzbereiche und Frequenzbänder 21

Die Lärmberechnung ist im Frequenzbereich der Oktavbänder von 63 Hz bis 8 kHz vorzunehmen, und die Ergebnisse für die Frequenzbänder sind im entsprechenden Frequenzintervall vorzulegen.

Die Berechnung des Straßenverkehrs-, Eisenbahn- und Industrie-/Gewerbelärms erfolgt in Oktavbändern, ausgenommen jedoch die Schallleistung der Quelle des Schienenverkehrslärms, bei der die Terzbänder genutzt werden. Für den Straßenverkehrs-, Eisenbahn- und Industrie-/Gewerbelärm, der auf diesen Oktavbandergebnissen beruht, wird der A-bewertete Langzeit-Dauerschallpegel für den Zeitraum Tag, Abend und Nacht gemäß Anhang I und Artikel 5 der Richtlinie 2002/49/EG durch die in den Abschnitten 2.1.2, 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5 beschriebene Methode berechnet. Für den Straßenverkehr und den Eisenbahnverkehr in Ballungsräumen wird der A-bewertete Langzeit-Dauerschallpegel durch den Beitrag der darin enthaltenen Straßen- und Eisenbahnsegmente, einschließlich Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, bestimmt.

(2.1.1)

Hierbei gilt:

Ai bezeichnet die A-Bewertungskorrektur gemäß IEC 61672-1

i = Frequenzbandindex

undT ist der Zeitraum Tag, Abend oder Nacht.

Lärmparameter:

Lp Momentaner Schalldruckpegel [dB]
(re 2 · 10-5 Pa)
LAeq,LT Gesamt-Langzeit-DauerschallpegelLAeq ausgehend von allen Quellen und Spiegelquellen am Punkt R [dB]
(re 2 · 10-5 Pa)
LW In-Situ-Schallleistungspegel einer Punktquelle (Bewegung oder Stand) [dB]
(re 10-12 W)
LW,i,dir Gerichteter In-Situ-Schallleistungspegel für das i-te Frequenzband [dB]
(re 10-12 W)
LW2 Durchschnittlicher In-Situ-Schallleistungspegel je Meter Linienquelle [dB/m]
(re 10-12 W)

Weitere physikalische Parameter:

p Effektivwert des momentanen Schalldrucks [Pa]
p0 Referenzschalldruck = 2 · 10-5 Pa [Pa]
W0 Referenzschallleistung = 10-12 W [Watt]

2.1.2. Qualitätsrahmen

Genauigkeit der Eingangswerte

Alle Eingangswerte, die den Emissionspegel einer Quelle beeinflussen, sind mit mindestens der Genauigkeit zu bestimmen, die einer Unsicherheit von ± 2 dB (A) im Emissionspegel der Quelle entspricht (wobei alle anderen Parameter unverändert bleiben).

Nutzung von Standardwerten

Bei der Anwendung des Verfahrens müssen die Eingangswerte der tatsächlichen Nutzung entsprechen. Generell dürfen keine Standardeingangswerte oder -annahmen zugrunde gelegt werden. Standardeingangswerte und -annahmen werden akzeptiert, wenn die Erfassung realer Daten mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist.

Qualität der für die Berechnungen verwendeten Software

Die Konformität der zur Durchführung der Berechnungen verwendeten Software mit den Verfahren gemäß diesem Anhang ist dadurch nachzuweisen, dass die Ergebnisse anhand von Testfällen bestätigt werden.

2.2. Straßenverkehrslärm

2.2.1. Beschreibung der Quellen 21

Klassifizierung der Fahrzeuge

Die Quelle von Straßenverkehrslärm wird durch Kombination der Schallemission jedes einzelnen Fahrzeugs, das Teil des Verkehrsflusses ist, bestimmt. Die Fahrzeuge werden ausgehend von den Merkmalen ihrer Schallemission in fünf Klassen eingeteilt:

Klasse 1: Leichte Kraftfahrzeuge,

Klasse 2: Mittelschwere Fahrzeuge,

Klasse 3: Schwere Fahrzeuge,

Klasse 4: Zweirädrige Kraftfahrzeuge,

Klasse 5: Offene Kategorie.

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