Regelwerk, EU chronologisch, EU 2002

RL 2002/26/EG
Ochratoxin-A-Analytik
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Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5

Anhang I Probenahmeverfahren für die amtliche Kontrolle der Ochratoxin-A-Gehalte in bestimmten Lebensmitteln 

1. Zweck und Anwendungsbereich

2. Definitionen

3. Allgemeine Bestimmungen

3.1. Personal

3.2. Material dem Proben zu entnehmen sind

3.3. Vorsichtsmaßnahmen

3.4. Einzelproben

3.5. Herstellung der Sammelprobe

3.6. Parallelproben

3.7. Verpackung und Versand der Proben

3.8. Versiegelung und Kennzeichnung der Proben

4. Besondere Bestimmungen

4.1. Verschiedene Arten von Partien

4.2. Gewicht der Einzelprobe

4.3. Allgemeine Übersicht über das Probenahmeverfahren für Getreide und Getreideerzeugnisse und getrocknete Weintrauben

Tabelle 1: Einteilung der Partien in Teilpartien je nach Erzeugnis und Gewicht der Partie

4.4. Probenahmeverfahren für Getreide und Getreideerzeugnisse (Partien> 50 Tonnen) und getrocknete Weintrauben (Partien> 15 Tonnen)

4.5. Probenahmeverfahren für Getreide und Getreideerzeugnisse (Partien < 50 Tonnen) und für getrocknete Weintrauben (Partien < 15 Tonnen)

Tabelle 2: Zahl der Einzelproben in Abhängigkeit vom Gewicht der Getreidepartie

Tabelle 3: Zahl der Einzelproben in Abhängigkeit vom Gewicht der Partie getrockneter Weintrauben

4.6. Probenahme auf der Einzelhandelsstufe

4.7. Probenahme auf der Ebene des Einzelhandels

5. Annahme einer Partie oder Teilpartie

Anhang II Probenvorbereitung und Kriterien für die Analyseverfahren zur amtlichen Kontrolle der Ochratoxin-A-Gehalte in bestimmten Lebensmitteln 

1. Vorsichtsmaßnahmen

2. Behandlung der im Labor eingegangenen Probe

3. Unterteilung von Proben für Bestätigungs- und Rechtfertigungszwecke

4. Vom Labor anzuwendendes Analyseverfahren und Kontrollanforderungen

4.1. Definitionen

4.2. Allgemeine Anforderungen

4.3. Spezifische Anforderungen

4.4. Berücksichtigung der Wiederfindungsrate

4.5. Laborqualitätsnormen