Regelwerk, EU chronologisch, EU 2002

VO (EG) 1112/2002
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen und Definitionen

Artikel 1 Geltungsbereich

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Behörde des Mitgliedstaats

Kapitel 2
Vierte Stufe des Arbeitsprogramms

Artikel 4 Einfache Antragstellung

Artikel 5 Vollständige Antragstellung

Artikel 6 Prüfung im Rahmen der einfachen und vollständigen Antragstellung

Kapitel 3
Gebühren

Artikel 7 Gebühren für die Antragstellung im Rahmen der vierten Stufe des Arbeitsprogramms

Kapitel 4
Schlussbestimmungen

Artikel 8 Befristete Maßnahmen

Artikel 9 Inkrafttreten

Anhang I Wirkstoffe für die einfache Antragstellung im Rahmen der vierten Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG

Anhang II

Anhang III

Teil 1 Antragstellung für einen Wirkstoff gemäß Artikel 4 und Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a)

Teil 2 Antragstellung für einen Wirkstoff gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b)

Anhang IV

Teil 1 Kriterien für die Annahme von Anträgen gemäß Artikel 4

Teil 2 Kriterien für die Annahme von Anträgen gemäß Artikel 5

Anhang V von der Kommission benannte Behörde gemäß Artikel 4 und 5 

Anhang VI