Regelwerk, EU chronologisch, EU 2002
VO (EG) 1112/2002
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Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen und Definitionen
Artikel 1 Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Behörde des Mitgliedstaats
Kapitel 2
Vierte Stufe des Arbeitsprogramms
Artikel 4 Einfache Antragstellung
Artikel 5 Vollständige Antragstellung
Artikel 6 Prüfung im Rahmen der einfachen und vollständigen Antragstellung
Kapitel 3
Gebühren
Artikel 7 Gebühren für die Antragstellung im Rahmen der vierten Stufe des Arbeitsprogramms
Kapitel 4
Schlussbestimmungen
Artikel 8 Befristete Maßnahmen
Artikel 9 Inkrafttreten
Anhang I Wirkstoffe für die einfache Antragstellung im Rahmen der vierten Stufe des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG
Teil 1 Antragstellung für einen Wirkstoff gemäß Artikel 4 und Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a)Teil 2 Antragstellung für einen Wirkstoff gemäß Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b)
Teil 1 Kriterien für die Annahme von Anträgen gemäß Artikel 4Teil 2 Kriterien für die Annahme von Anträgen gemäß Artikel 5
Anhang V von der Kommission benannte Behörde gemäß Artikel 4 und 5