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Kapitel B
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Kapitel C
Probenahmen und Labortests

1. Probenahmen

Proben, die auf TSE untersucht werden sollen, werden entsprechend den Methoden und Protokollen in der neuesten Ausgabe des Handbuchs über Untersuchungsmethoden und Vakzine für Landtiere (Manual for diagnostic tests and vaccines for Terrestrial Animals) der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) (nachstehend "Handbuch") entnommen. Zusätzlich oder wenn entsprechende Methoden und Protokolle nicht vorliegen, und um zu gewährleisten, dass ausreichend Material zur Verfügung steht, stellt die zuständige Behörde sicher, dass Probenahmemethoden und -protokolle gemäß den vom EU-Referenzlabor herausgegebenen Leitlinien verwendet werden.

Insbesondere entnimmt die zuständige Behörde die entsprechenden Gewebe gemäß den vorliegenden wissenschaftlichen Angaben und den Leitlinien des EU-Referenzlabors, damit alle bekannten TSE-Stämme bei Kleinwiederkäuern erkannt werden, und sie bewahrt mindestens die Hälfte der entnommenen Gewebe kühl, jedoch nicht tiefgefroren auf, bis ein negatives Ergebnis des Schnelltests vorliegt. Ist das Ergebnis positiv oder nicht eindeutig, müssen die verbleibenden Gewebe einem Bestätigungstest unterzogen und anschließend gemäß den Leitlinien des EU-Referenzlabors für diskriminierende Testung und Einstufung ("TSE strain characterisation in small ruminants: a technical handbook for National Reference Laboratories in the EU") verarbeitet werden.

Die Proben werden hinsichtlich der Identität des beprobten Tieres ordnungsgemäß gekennzeichnet.

2. Labors

Laboruntersuchungen auf TSE werden in von der zuständigen Behörde hierfür benannten amtlichen Untersuchungslabors durchgeführt.

3. Methoden und Protokolle

3.1. BSE - Labortests bei Rindern 13

a) Verdachtsfälle
Zur Laboruntersuchung gemäß Artikel 12 Absatz 2 weitergeleitete Proben von Rindern werden unverzüglich Bestätigungstests mittels mindestens einer der folgenden Methoden bzw. eines der folgenden Protokolle unterzogen, die in der neuesten Ausgabe des Handbuchs aufgeführt sind:

  1. immunhistochemische (IHC) Methode;
  2. Western Blot;
  3. Nachweis charakteristischer Fibrillen im Elektronenmikroskop;
  4. histopathologische Untersuchung;
  5. Kombination von Schnelltests gemäß Unterabsatz 3.

Ist das Ergebnis der histopathologischen Untersuchung nicht eindeutig oder negativ, werden die Probegewebe einer weiteren Untersuchung mittels einer der anderen Bestätigungsmethoden bzw. eines der anderen Protokolle unterzogen.

Schnelltests können sowohl zur Erstüberprüfung von Verdachtsfällen als auch - bei einem nicht eindeutigen oder positiven Ergebnis - zur anschließenden Bestätigung gemäß den Leitlinien des EU-Referenzlabors ("OIE rules for the official confirmation of BSE in bovines (based on an initial reactive result in an approved rapid test) by using a second rapid test") angewandt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Bestätigungsnachweis erfolgt in einem nationalen Referenzlabor für TSE, und
  2. bei einem der beiden Schnelltests handelt es sich um ein Western Blot, und
  3. der zweite Schnelltest
    - umfasst eine negative Gewebekontrolle und eine BSE-Probe als positive Gewebekontrolle;

    - ist eine andere Art von Test als der zur Erstüberprüfung angewandte Test, und

  4. wird als erster Schnelltest ein Western Blot angewandt, so ist dessen Ergebnis zu dokumentieren und die Blot-Aufnahme dem nationalen Referenzlabor für TSE zu übermitteln, und
  5. wird das Ergebnis der Erstüberprüfung durch den anschließenden Schnelltest nicht bestätigt, so ist die Probe einer Untersuchung mittels einer der anderen Bestätigungsmethoden zu unterziehen; erfolgt zu diesem Zweck die histopathologische Untersuchung, deren Ergebnis jedoch nicht eindeutig oder negativ ist, so sind die Probegewebe einer weiteren Untersuchung mittels einer der anderen Bestätigungsmethoden bzw. eines der anderen Protokolle zu unterziehen.

Ist das Ergebnis eines der Bestätigungstests gemäß Unterabsatz 1 Ziffern i bis v positiv, gilt das Tier als BSE- positiv.

b) BSE-Überwachung
Zur Laboruntersuchung gemäß Anhang III Kapitel a Teil I weitergeleitete Proben von Rindern werden einem Schnelltest unterzogen.

Ist das Ergebnis des Schnelltests nicht eindeutig oder positiv, wird die Probe unverzüglich Bestätigungstests mittels mindestens einer der folgenden Methoden bzw. eines der folgenden Protokolle unterzogen, die in der neuesten Ausgabe des Handbuchs aufgeführt sind:

  1. immunhistochemische (IHC) Methode;
  2. Western Blot;
  3. Nachweis charakteristischer Fibrillen im Elektronenmikroskop;
  4. histopathologische Untersuchung;
  5. Kombination von Schnelltests gemäß Unterabsatz 4.

Ist das Ergebnis der histopathologischen Untersuchung nicht eindeutig oder negativ, werden die Probegewebe einer weiteren Untersuchung mittels einer der anderen Bestätigungsmethoden bzw. eines der anderen Protokolle unterzogen.

Schnelltests können sowohl zur Erstüberprüfung als auch - bei einem nicht eindeutigen oder positiven Ergebnis - zur anschließenden Bestätigung gemäß den Leitlinien des EU-Referenzlabors ("OIE rules for the official confirmation of BSE in bovines (based on an initial reactive result in an approved rapid test) by using a second rapid test") angewandt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Der Bestätigungsnachweis erfolgt in einem nationalen Referenzlabor für TSE, und
  2. bei einem der beiden Schnelltests handelt es sich um ein Western Blot, und
  3. der zweite Schnelltest

    - umfasst eine negative Gewebekontrolle und eine BSE-Probe als positive Gewebekontrolle;

    - ist eine andere Art von Test als der zur Erstüberprüfung angewandte Test, und

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