Regelwerk, EU chronologisch, EU 2001

RL 2001/96/EG
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Artikel 1 Zweck

Artikel 2 Anwendungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Artikel 4 Vorschriften für die betriebliche Eignung von Massengutschiffen

Artikel 5 Vorschriften für die Eignung von Umschlagsanlagen

Artikel 6 Befristete Betriebsgenehmigung

Artikel 7 Verantwortlichkeiten der Kapitäne und der Vertreter der Umschlagsanlagen

Artikel 8 Zusammenarbeit von Massengutschiffen und Umschlagsanlage

Artikel 9 Die Rolle der zuständigen Behörden

Artikel 10 Reparatur von beim Laden oder Löschen entstandenen Schäden

Artikel 11 Überwachung und Berichterstattung

Artikel 12 Evaluierung

Artikel 13 Mitteilung an die IMO

Artikel 14 Ausschussverfahren

Artikel 15 Änderungsverfahren

Artikel 16 Sanktionen

Artikel 17 Umsetzung und Anwendung

Artikel 18 Inkrafttreten

Artikel 19 Adressaten

Anhang I Kriterien für die betriebliche Eignung von Massengutschiffen für das Laden und Löschen fester Massengutladungen

Anhang II Kriterien für die Eignung von Umschlagsanlagen für das Laden und Löschen fester Massengüter

Anhang III Vom Kapitän an die Umschlagsanlage zu liefernde Angaben

Anhang IV Pflichten des Kapitäns vor und während der Lade- oder Löscharbeiten

Anhang V Von der Umschlagsanlage an den Kapitän zu liefernde Angaben

Anhang VI