Regelwerk, EU chronologisch, EU 2001
RL 2001/96/EG
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Artikel 1 Zweck
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Vorschriften für die betriebliche Eignung von Massengutschiffen
Artikel 5 Vorschriften für die Eignung von Umschlagsanlagen
Artikel 6 Befristete Betriebsgenehmigung
Artikel 7 Verantwortlichkeiten der Kapitäne und der Vertreter der Umschlagsanlagen
Artikel 8 Zusammenarbeit von Massengutschiffen und Umschlagsanlage
Artikel 9 Die Rolle der zuständigen Behörden
Artikel 10 Reparatur von beim Laden oder Löschen entstandenen Schäden
Artikel 11 Überwachung und Berichterstattung
Artikel 12 Evaluierung
Artikel 13 Mitteilung an die IMO
Artikel 14 Ausschussverfahren
Artikel 15 Änderungsverfahren
Artikel 16 Sanktionen
Artikel 17 Umsetzung und Anwendung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
Anhang I Kriterien für die betriebliche Eignung von Massengutschiffen für das Laden und Löschen fester Massengutladungen
Anhang II Kriterien für die Eignung von Umschlagsanlagen für das Laden und Löschen fester Massengüter
Anhang III Vom Kapitän an die Umschlagsanlage zu liefernde Angaben
Anhang IV Pflichten des Kapitäns vor und während der Lade- oder Löscharbeiten
Anhang V Von der Umschlagsanlage an den Kapitän zu liefernde Angaben