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Regelwerk, EU-chronologisch, Strahlenschutz

Empfehlung 2001/928/Euratom der Kommission vom 20. Dezember 2001 über den Schutz der Öffentlichkeit vor der Exposition gegenüber Radon im Trinkwasser

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 4580)

(ABl. Nr. L 344 vom 28.12.2001 S. 85)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 30, Artikel 33 Absatz 2, Artikel 38 Absatz 1 und Artikel 124 zweiter Aufzählungspunkt,

gestützt auf die Stellungnahme der vom Ausschuss für Wissenschaft und Technik gemäß Artikel 31 des Vertrags benannten Sachverständigengruppe,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) "Richtlinie 96/29/Euratom des Rates vom 13. Mai 1996 zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen" 1 legt einen Rahmen für die Kontrolle der Exposition gegenüber natürlichen Strahlenquellen bei der Arbeit fest. Titel VII der Richtlinie gilt für Arbeiten, bei denen das Vorhandensein natürlicher Strahlenquellen die Exposition der Arbeitnehmer oder von Einzelpersonen der Bevölkerung erheblich erhöht. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die Arbeiten zu ermitteln, die möglicherweise von Belang sind.

(2) Angesichts der großen geografischen Schwankungsbreite des natürlichen Vorkommens von Radon und des Ausmaßes, in dem Bevölkerung und die Wasserversorgung betroffen sind, ist ein flexibler Ansatz erforderlich, bei dem die Mitgliedstaaten das Konzept der Optimierung anwenden und gleichzeitig den Schutz der am stärksten exponierten Bevölkerungsgruppen sicherstellen können. Ein solcher Ansatz entspricht dem Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a) der Richtlinie 96/29/Euratom.

(3) Die gemäß Artikel 31 des Euratom-Vertrags eingesetzte Sachverständigengruppe hat technische Leitlinien 2 für die Durchführung von Titel VII der Richtlinie 96/29/Euratom 1 vorgelegt. Die Leitlinien betreffen auch den Schutz von Arbeitnehmern gegen eingeatmetes Radon in Betriebsstätten, in denen erhebliche Mengen Radon aus Wasser in die Raumluft freigesetzt werden kann.

(4) Die Empfehlung der Kommission 90/143/Euratom vom 21. Februar 1990 zum Schutz der Bevölkerung vor Radonexposition innerhalb von Gebäuden 3 führt Referenzwerte und Planungswerte für Radon in Gebäuden ein. Der Referenzwert für Gegenmaßnahmen beträgt 400 Bq/m3, der Planungswert für zu errichtende Gebäude 200 Bq/m3.

(5) Untersuchungen in Mitgliedstaaten haben in einigen Fällen erhöhte Radonkonzentrationen im Grundwasser ergeben, vor allem in Regionen mit kristallinem Felsgestein. Es gibt Bedingungen, unter denen die Radonkonzentration im Trinkwasser radiologisch signifikant ist und die Bevölkerung erhöhten Dosen ausgesetzt wird; diese sollten aus Strahlenschutzsicht nicht außer Acht gelassen werden. Hohe Konzentrationen sind oft im Zusammenhang mit privaten Bohrbrunnen festzustellen, gelegentlich aber auch bei Wasserwerken, die Grundwasserleiter in Felsgestein oder Böden nutzen.

(6) In zahlreichen Mitgliedstaaten wächst das Bewusstsein für die Bedeutung der Exposition der Bevölkerung gegenüber Radon im Trinkwasser. In einigen Ländern wurden bereits Maßnahmen zur Dosisüberwachung ergriffen oder sind geplant. In vielen Fällen wurden die Kontrollmaßnahmen in Übereinstimmung mit den Schutzgrundsätzen der Richtlinie 96/29/Euratom und der "Richtlinie 98/83/EG des Rates vom 3. November 1998 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" 4 ausgearbeitet.

(7) Radon ist ein natürliches radioaktives Gas, sein wichtigstes Isotop ist Radon-222 mit einer Halbwertzeit von 3,82 Tagen. Das Isotop gehört zur Uranium-238-Zerfallsreihe und tritt hauptsächlich zusammen mit Spuren seines unmittelbaren Mutternuklids Radium-226 in Gesteinen und Böden auf. Da Radon ein inertes Gas ist, kann es sich relativ frei durch poröse Medien wie Böden oder fragmentiertes Felsgestein bewegen. Sind die Poren mit Wasser gesättigt, wie dies in Böden und Gesteinen unterhalb des Grundwasserspiegels der Fall ist, so wird das Radon im Wasser gelöst und von diesem abgeführt. Wassergesättigte Böden mit einer Porosität von 20 % und einer Radiumkonzentration von 40 Bq/kg, dem weltweiten Durchschnittswert in der Erdkruste, bewirken im Gleichgewicht eine Radonkonzentration im Grundwasser in der Größenordnung von 50 Bq/l.

(8) Untersuchungen in Mitgliedstaaten haben ergeben, dass Radonkonzentrationen im Oberflächenwasser sehr niedrig sind, üblicherweise weit unterhalb von 1 Bq/l. Die Konzentration im Grundwasser schwankt zwischen 1 bis 50 Bq/l bei Grundwasserleitern in Sedimentärgestein, 10 bis 300 Bq/l bei Bohrbrunnen in Böden und 100 bis 50.000 Bq/l in kristallinem Felsgestein. Die höchsten Konzentrationen treten üblicherweise in Verbindung mit hohen Urankonzentrationen im gewachsenen Fels auf. Eine Besonderheit von Radonkonzentrationen in Grundwasserleitern im Felsgestein ist ihre Variabilität; in einer Region mit weitgehend gleichförmigen Felsformationen weisen einige Brunnen Konzentrationen weit über dem Durchschnitt für die Region auf. Auch deutliche jahreszeitliche Schwankungen der Konzentrationen wurden beobachtet.

(9) Radon in der Wasserversorgung in Privathaushalten verursacht Exposition durch Ingestion und Inhalation. Radon kann aufgenommen werden durch direkten Verzehr von Leitungs- oder frischem Flaschenwasser. Aus Leitungswasser wird Radon in die Raumluft freigesetzt, was zur Radonexposition durch Inhalation führt.

(10) In einem Bericht aus dem Jahr 1993 schätzt das United Nations Scientific Committee an the Effects of Atomic Radiation (UNSCEAR)

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