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Bund

Entscheidung 2001/753/EG der Kommission vom 17. Oktober 2001 über einen Fragebogen zur Erstellung der Berichte der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Altfahrzeuge

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 3096)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 282 vom 26.10.2001 S. 77)



Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. September 2001 über Altfahrzeuge1, insbesondere auf Artikel 9,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Richtlinie 2000/53/EG haben die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über die Durchführung dieser Richtlinie zu übermitteln.

(2) Der Bericht soll detailliert sowohl die Umsetzung der Richtlinie in einzelstaatliches Recht als auch ihre Durchführung behandeln. Er ist anhand des dieser Entscheidung beigefügten Fragebogens zu erstellen.

(3) Die in dieser Entscheidung festgelegten Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 6 der Richtlinie 91/692/EWG des Rates eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Entscheidung erlassen:

Artikel 1

Die Mitgliedstaaten erstellen ihre Berichte über die Durchführung der Richtlinie 2000/53/EG auf der Grundlage des Fragebogens im Anhang.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 17. Oktober 2001

.

Fragebogen zum Bericht der Mitgliedstaaten über die Umsetzung und Durchführung der Richtlinie 2000/53/EG über Altfahrzeuge  Anhang

Bereits erteilte Angaben müssen nicht wiederholt werden, jedoch ist anzugeben, wo und wann diese Angaben gemacht wurden.

1. Umsetzung in einzelstaatliches Recht

1.1. Wurden der Kommission die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften übermittelt, mit denen die Richtlinie 2000/53/EG in einzelstaatliches Recht umgesetzt wird? (ja/nein)

1.1.1. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben.

1.1.2. Wenn nein, bitte die Gründe hierfür angeben.

1.2. Hat der Mitgliedstaat eine der in Artikel 10 Absatz 3 aufgeführten Vorschriften im Wege einer Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden und dem betreffenden Wirtschaftszweig umgesetzt? (ja/nein)

1.3. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben.

1.4. Wurden ein Hersteller und seine Fahrzeuge gemäß der in Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie 2000/53/EG genannten Möglichkeit von Ausnahmeregelungen von Artikel 7 Absatz 4, den Artikeln 8 und 9 ausgenommen? (ja/nein)

1.4.1. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben.

1.5. Wurden die erforderlichen Maßnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 1 getroffen? (ja/nein)

1.5.1. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben.

1.5.2. Wenn nein, bitte die Gründe hierfür angeben.

1.6. Wurden die erforderlichen Maßnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a) getroffen? (ja/nein)

1.6.1. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben.

1.6.2. Wenn nein, bitte die Gründe hierfür angeben.

1.7. Wurden die erforderlichen Maßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 1 getroffen? (ja/nein)

1.7.1. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben.

1.7.2. Wenn nein, bitte die Gründe hierfür angeben.

1.8. Wurden die erforderlichen Maßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 2 getroffen? (ja/nein)

1.8.1. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben.

1.8.2. Wenn nein, bitte die Gründe hierfür angeben.

1.9. Wurden die erforderlichen Maßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 3 getroffen? (ja/nein)

1.9.1. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben.

1.9.2. Wenn nein, bitte die Gründe hierfür angeben.

1.9.3. Hat der Mitgliedstaat von der Klausel gemäß Artikel 5 Absatz 3 Gebrauch gemacht, der zufolge Hersteller, Händler und Rücknahmestellen unter den genannten Bedingungen Verwertungsnachweise im Auftrag einer zugelassenen Verwertungsanlage ausstellen können? (ja/nein)

1.9.3.1. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben.

1.9.4. Hat der Mitgliedstaat von Artikel 5 Absatz 3 letzter Unterabsatz Gebrauch gemacht? (ja/nein)

1.9.5. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben.

1.9.6. Wenn ja, wurde die Kommission davon unterrichtet? (ja/nein)

1.9.7. Wenn nein, bitte die Gründe hierfür angeben.

1.10. Wurden die erforderlichen Maßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 4 getroffen? (ja/nein)

1.10.1. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben, einschließlich detaillierter Angaben zu den Unterabsätzen 2 und 3 von Artikel 5 Absatz 4.

1.10.2. Wenn nein, bitte die Gründe hierfür angeben.

1.11. Wurden die erforderlichen Maßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 5 getroffen? (ja/nein)

1.11.1. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben.

1.11.2. Wenn nein, bitte die Gründe hierfür angeben.

1.12. Wurden die erforderlichen Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 1 getroffen? (ja/nein)

1.12.1. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben.

1.12.2. Wenn nein, bitte die Gründe hierfür angeben.

1.13. Wurden die erforderlichen Maßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 2 getroffen? (ja/nein)

1.13.1. Wenn ja, bitte Einzelheiten angeben.

1.13.2. Wenn nein, bitte die Gründe hierfür angeben.

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