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V. 2 Grundwasser

V. 2.1 Mengenmäßiger Zustand des Grundwassers

V. 2.1.1 Parameter für die Einstufung des mengen mäßigen Zustands des Grundwassers

Grundwasserspiegel

V. 2.1.2 Bestimmung des mengenmäßigen Zustands

Komponenten Guter Zustand
Grundwasserspiegel Der Grundwasserspiegel im Grundwasserkörper ist so beschaffen, dass die verfügbare Grundwasserressource nicht von der langfristigen mittleren jährlichen Entnahme überschritten wird.

Dementsprechend unterliegt der Grundwasserspiegel keinen anthropogenen Veränderungen, die

  • zu einem Verfehlen der ökologischen Qualitätsziele gemäß Artikel 4 für in Verbindung stehende Oberflächengewässer,
  • zu einer signifikanten Verringerung der Qualität dieser Gewässer,
  • zu einer signifikanten Schädigung von Landökosystemen führen würden, die unmittelbar von dem Grundwasserkörper abhängen,

und Änderungen der Strömungsrichtung, die sich aus Änderungen des Grundwasserspiegels ergeben, können zeitweise oder kontinuierlich in einem räumlich begrenzten Gebiet auftreten; solche Richtungsänderungen verursachen jedoch keinen Zustrom von Salzwasser oder sonstige Zuströme und lassen keine nachhaltige, eindeutig feststellbare anthropogene Tendenz zu einer Strömungsrichtung erkennen, die zu einem solchen Zustrom führen könnte.

V. 2.2 Überwachung des mengenmäßigen Zustands des Grundwassers

V. 2.2.1 Grundwasserspiegel - Überwachungsnetz

Das Grundwasserüberwachungsnetz wird gemäß den Anforderungen der Artikel 7 und 8 errichtet. Das Überwachungsnetz wird so ausgewiesen, dass eine zuverlässige Beurteilung des mengenmäßigen Zustands sämtlicher Grundwasserkörper oder Gruppen von Grundwasserkörpern einschließlich der Beurteilung der verfügbaren Grundwasserressource möglich ist. Die Mitgliedstaaten erstellen eine Karte oder Karten mit dem Grundwasserüberwachungsnetz im Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete.

V. 2.2.2 Dichte der Überwachungsstellen

Das Netz umfasst ausreichend repräsentative Überwachungsstellen für die Abschätzung des Grundwasserspiegels in jedem Grundwasserkörper oder in jeder Gruppe von Grundwasserkörpern unter Berücksichtigung kurzund langfristiger Schwankungen der Anreicherung; insbesondere ist

V. 2.2.3 Überwachungsfrequenz

Die Häufigkeit der Beobachtungen muss die Abschätzung des mengenmäßigen Zustands jedes Grundwasserkörpers oder jeder Gruppe von Grundwasserkörpern unter Berücksichtigung kurz- und langfristiger Schwankungen der Anreicherung ermöglichen. Insbesondere ist

V. 2.2.4 Interpretation und Darstellung des mengenmäßigen Zustands des Grundwassers

Die für einen Grundwasserkörper oder eine Gruppe von Grundwasserkörpern erhaltenen Ergebnisse des Überwachungsnetzes werden zur Beurteilung des mengenmäßigen Zustands dieses Grundwasserkörpers oder dieser Grundwasserkörper verwendet. Vorbehaltlich der Randnummer 2.5 erstellen die Mitgliedstaaten eine Karte der sich ergebenden Beurteilung des mengenmäßigen Zustands des Grundwassers mit folgender Farbkennung:

Gut: grün
Schlecht: rot.

V. 2.3 Chemischer Zustand des Grundwassers

V. 2.3.1 Parameter für die Bestimmung des chemischen Zustands

Leitfähigkeit

Konzentrationen an Schadstoffen

V. 2.3.2 Bestimmung des guten chemischen Zustands

Komponenten Guter Zustand
Allgemein Die chemische Zusammensetzung des Grundwasserkörpers ist so beschaffen, dass die Schadstoffkonzentrationen
  • wie unten angegeben keine Anzeichen für Salz- oder andere Intrusionen erkennen lassen;
  • die nach anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Gemeinschaft gemäß Artikel 17 geltenden Qualitätsnormen nicht überschreiten;
  • nicht derart hoch sind, dass die in Artikel 4

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