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14 Förderbänder

Siehe Abschnitt 0

Der geometrische Mittelpunkt des Motors ist über dem Mittelpunkt der Halbkugel zu positionieren. Das Förderband ist ohne Last zu betreiben und muß die Halbkugel gegebenenfalls in Richtung von Punkt 1 verlassen.

15 Fahrzeugkühlaggregate

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Das Kühlaggregat wird an einem echten oder simulierten Laderaum angebracht und bei Stillstand des Fahrzeugs geprüft. Die Einbauhöhe des Kühlaggregats muß den in der Betriebsanleitung vorgegebenen Einbauanforderungen entsprechen. Die Energiequelle des Kühlaggregats ist so zu betreiben, daß der Kühlkompressor und das Gebläse mit der in der Betriebsanleitung genannten Höchstdrehzahl laufen. Wenn das Kühlaggregat so ausgelegt ist, daß die Energieversorgung durch den Antriebsmotor des Fahrzeugs sichergestellt wird, gilt folgendes: Der Fahrzeugmotor darf während der Prüfung nicht laufen, das Kühlaggregat wird an eine geeignete elektrische Energiequelle angeschlossen. Abkuppelbare Zugmaschinen sind für die Dauer der Prüfung abzukuppeln.

Kühlaggregate von Laderaum-Kühlaufbauten, die für unterschiedliche Energiequellen ausgelegt sind, sind für jede Energiequelle getrennt zu prüfen. Im Prüfprotokoll ist mindestens die Betriebsart mit der höchsten Geräuschemission zu vermerken.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

16 Planiermaschinen

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Planierraupen sind auf einem Prüfgelände zu prüfen, das der ISO-Norm 6395:1988 Abschnitt 6.3.3 entspricht.

Prüfung unter Last

ISO 6395:1988 Anhang B

Beobachtungszeitraum und gegebenenfalls unterschiedliche Betriebsbedingungen

ISO 639 5:1988 Anhang B

17 Bohrgeräte

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

EN 791:1995 Anhang A

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

18 Muldenfahrzeuge

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Entsprechend ISO-Norm 6 395:1988 Anhang C mit folgender Abänderung:

Abschnitt C.4.3 Absatz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"Der Motor ist mit maximaler Abregeldrehzahl (hohe Leerlaufdrehzahl) zu betreiben. Der Getriebebedienungshebel ist auf neutral zu stellen. Der Kipperaufbau ist dreimal in Kippstellung (Leeren) zu bringen - bis etwa 75 % der Höchstkippstellung - und dann in die normale Fahrtposition zurückzufahren. Dies wird als ein Zyklus für den Hydraulikbetrieb im Stand betrachtet.

Ist der Kippvorgang nicht motorgetrieben, ist der Motor mit Leerlaufdrehzahl zu betreiben, der Getriebebedienungshebel bleibt ebenfalls auf neutral. Die Messung erfolgt ohne Kippen des Aufbaus. Der Beobachtungszeitraum muß 15 s betragen."

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 6395:1988 Anhang C

19 Be- und Entladeaggregate von Tank- oder Silofahrzeugen

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Die Aggregate werden bei Stillstand des Lastkraftwagens geprüft. Der Antriebsmotor des Aggregats ist mit der Drehzahl zu betreiben, die der in der Bedienungsanleitung angegebenen Höchstleistung des Aggregats entspricht.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

20 Bagger

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

ISO 6395:1988 Anhang A

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 6395:1988 Anhang A

21 Baggerlader

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

ISO 6395:1988 Anhang D

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 6395:1988 Anhang D

22 Altglassammelbehälter

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Im Rahmen dieser Geräuschmeßnorm wird der Einzelereignis-Schalldruckpegel Lpls, gemäß EN ISO 3744:1995 Abschnitt 3.2.2 für die Messung des Schalldruckpegels an den Mikrophonpositionen verwendet.

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messung in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der gemäß Norm EN ISO 3744:1995 Anhang a ermittelt wird, muß< 0,2 dB sein. In diesem Fall wird K2A

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