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14 Förderbänder
Siehe Abschnitt 0Der geometrische Mittelpunkt des Motors ist über dem Mittelpunkt der Halbkugel zu positionieren. Das Förderband ist ohne Last zu betreiben und muß die Halbkugel gegebenenfalls in Richtung von Punkt 1 verlassen.
15 Fahrzeugkühlaggregate
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Betriebsbedingungen während der Prüfung
Prüfung unter Last
Das Kühlaggregat wird an einem echten oder simulierten Laderaum angebracht und bei Stillstand des Fahrzeugs geprüft. Die Einbauhöhe des Kühlaggregats muß den in der Betriebsanleitung vorgegebenen Einbauanforderungen entsprechen. Die Energiequelle des Kühlaggregats ist so zu betreiben, daß der Kühlkompressor und das Gebläse mit der in der Betriebsanleitung genannten Höchstdrehzahl laufen. Wenn das Kühlaggregat so ausgelegt ist, daß die Energieversorgung durch den Antriebsmotor des Fahrzeugs sichergestellt wird, gilt folgendes: Der Fahrzeugmotor darf während der Prüfung nicht laufen, das Kühlaggregat wird an eine geeignete elektrische Energiequelle angeschlossen. Abkuppelbare Zugmaschinen sind für die Dauer der Prüfung abzukuppeln.
Kühlaggregate von Laderaum-Kühlaufbauten, die für unterschiedliche Energiequellen ausgelegt sind, sind für jede Energiequelle getrennt zu prüfen. Im Prüfprotokoll ist mindestens die Betriebsart mit der höchsten Geräuschemission zu vermerken.
Beobachtungszeitraum
Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.
16 Planiermaschinen
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Meßumgebung
ISO 6395:1988
Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand
ISO 6395:1988
Betriebsbedingungen während der Prüfung
Aufstellen der Geräte und Maschinen
Planierraupen sind auf einem Prüfgelände zu prüfen, das der ISO-Norm 6395:1988 Abschnitt 6.3.3 entspricht.
Prüfung unter Last
ISO 6395:1988 Anhang B
Beobachtungszeitraum und gegebenenfalls unterschiedliche Betriebsbedingungen
ISO 639 5:1988 Anhang B
17 Bohrgeräte
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Betriebsbedingungen während der Prüfung
Prüfung unter Last
EN 791:1995 Anhang A
Beobachtungszeitraum
Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.
18 Muldenfahrzeuge
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Meßumgebung
ISO 6395:1988
Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand
ISO 6395:1988
Betriebsbedingungen während der Prüfung
Prüfung unter Last
Entsprechend ISO-Norm 6 395:1988 Anhang C mit folgender Abänderung:
Abschnitt C.4.3 Absatz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:
"Der Motor ist mit maximaler Abregeldrehzahl (hohe Leerlaufdrehzahl) zu betreiben. Der Getriebebedienungshebel ist auf neutral zu stellen. Der Kipperaufbau ist dreimal in Kippstellung (Leeren) zu bringen - bis etwa 75 % der Höchstkippstellung - und dann in die normale Fahrtposition zurückzufahren. Dies wird als ein Zyklus für den Hydraulikbetrieb im Stand betrachtet.Ist der Kippvorgang nicht motorgetrieben, ist der Motor mit Leerlaufdrehzahl zu betreiben, der Getriebebedienungshebel bleibt ebenfalls auf neutral. Die Messung erfolgt ohne Kippen des Aufbaus. Der Beobachtungszeitraum muß 15 s betragen."
Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen
ISO 6395:1988 Anhang C
19 Be- und Entladeaggregate von Tank- oder Silofahrzeugen
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Betriebsbedingungen während der Prüfung
Prüfung unter Last
Die Aggregate werden bei Stillstand des Lastkraftwagens geprüft. Der Antriebsmotor des Aggregats ist mit der Drehzahl zu betreiben, die der in der Bedienungsanleitung angegebenen Höchstleistung des Aggregats entspricht.
Beobachtungszeitraum
Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.
20 Bagger
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Meßumgebung
ISO 6395:1988
Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand
ISO 6395:1988
Betriebsbedingungen während der Prüfung
Prüfung unter Last
ISO 6395:1988 Anhang A
Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen
ISO 6395:1988 Anhang A
21 Baggerlader
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Meßumgebung
ISO 6395:1988
Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand
ISO 6395:1988
Betriebsbedingungen während der Prüfung
Prüfung unter Last
ISO 6395:1988 Anhang D
Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen
ISO 6395:1988 Anhang D
22 Altglassammelbehälter
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Im Rahmen dieser Geräuschmeßnorm wird der Einzelereignis-Schalldruckpegel Lpls, gemäß EN ISO 3744:1995 Abschnitt 3.2.2 für die Messung des Schalldruckpegels an den Mikrophonpositionen verwendet.
Umgebungskorrektur K2A
Messung im Freien
K2A = 0
Messung in geschlossenen Räumen
Der Wert der Konstanten K2A, der gemäß Norm EN ISO 3744:1995 Anhang a ermittelt wird, muß< 0,2 dB sein. In diesem Fall wird K2A
(Stand: 08.03.2024)
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