Gerät, das mindestens folgende Teile umfaßt: Arbeitsbühne, Ausleger und Unterbau. Die Arbeitsbühne besteht aus einer Plattform mit Geländer oder einem Korb, die bzw. der unter Last in die gewünschte Arbeitsposition bewegt werden kann. Der mit dem Unterbau verbundene Ausleger trägt die Arbeitsbühne; er ermöglicht es, die Arbeitsbühne in die gewünschte Position zu bewegen.
Tragbares handgeführtes Gerät mit Verbrennungsmotor und einem rotierenden Schneidwerkzeug aus Metall oder Kunststoff zum Schneiden von Gräsern, Gesträuch, Büschen oder ähnlichen Pflanzen. Das Gerät schneidet in einer etwa parallel zum Boden verlaufenden Ebene.
Aufzug mit Kraftantrieb, der vorübergehend errichtet werden kann und für die Benutzung durch Personen bestimmt ist, denen das Betreten von Baustellen und technischen Anlagen erlaubt ist. Er bedient
bestimmte Ladestellen und verfügt über eine Plattform,
die nur zum Materialtransport bestimmt ist,
auf die Personen zum Be- und Entladen Zutritt haben,
auf die befugte Personen während des Auf- und Abbaus sowie bei der Instandhaltung Zutritt haben und mitfahren dürfen,
die geführt ist,
die sich senkrecht oder entlang von Führungen bewegt, deren Neigung gegen die Senkrechte höchstens 15° beträgt,
die gehalten oder getragen wird durch Drahtseil, Kette, Gewindespindel und Mutter, Zahnstange und Zahnrad, Hydraulikzylinder (direkt oder indirekt) oder durch ein Hubgelenksystem,
deren Masten eventuell die Abstützung durch separate Konstruktionen benötigen, oder
entweder eine obere Ladestelle oder eine Arbeitsebene am Ende der Führungsschiene (z.B. Dach) mit einem Lastenträger,
der nur zum Materialtransport bestimmt ist,
der so konstruiert ist, daß es nicht erforderlich ist, den Aufzug zum Be- oder Entladen oder zur Instandhaltung, zum Auf- und Abbau zu betreten,
zu dem Personen striktes Zutrittsverbot haben,
der geführt ist,
der sich entlang von Führungen bewegt, deren Neigung mindestens 30 betragen kann, der aber in jedem beliebigen Winkel bewegt werden kann,
der gehalten oder getragen wird durch Drahtseil und Zwangsantrieb,
der mit Drucktastenbedienung ausgestattet ist,
der keine Gegengewichte hat,
dessen Tragfähigkeit 300 kg beträgt,
dessen Betriebshöchstgeschwindigkeit 1 m/s beträgt,
bei dem die Führungsschienen durch separate Konstruktionen abgestützt werden müssen.
Maschine mit Handvorschub (Gewicht von weniger als 200 kg) mit einem Kreissägeblatt (kein Ritzsägeblatt) mit einem Durchmesser von 350 mm - 500 mm. Das Sägeblatt ist während des Sägens nicht verstellbar. Der waagrechte Tisch ist während des Sägens ganz oder teilweise feststehend. Das Sägeblatt ist auf einer waagrechten, nicht kippbaren Spindel angebracht, die während des Betriebs feststehend ist. Die Maschine kann folgende Merkmale haben:
Das Sägeblatt kann an dem Tisch anhebbar bzw. absenkbar angebracht sein,
der Maschinenständer unterhalb des Tisches kann offen oder geschlossen sein,
die Säge kann mit einem zusätzlichen handbetätigten Schiebetisch ausgestattet sein (nicht direkt neben dem Sägeblatt).
Motorgetriebenes Werkzeug mit einer Sägekette zum Schneiden von Holz. Sie besteht aus einer integrierten kompakten Einheit mit Griffen, Motor und Schneidevorrichtung. Sie wird mit beiden Händen gehalten.
Maschine, mit der Stoffe, wie Schotter, Erde oder Asphalt, durch Walzen, Stampfen und Vibrationen verdichtet werden. Es kann sich um eine selbstfahrende, gezogene, geführte Maschine oder eine Anbaumaschine für eine Trägermaschine handeln. Verdichtungsmaschinen werden wie folgt untergliedert:
fahrergesteuerte Walzen: selbstfahrende Verdichtungsmaschinen mit einem oder mehreren metallischen Zylindern (Walzen) oder Gummiradwalzen: der Bedienungsstand ist integraler Bestandteil der Maschine;
geführte Walzen: selbstfahrende Verdichtungsmaschinen mit einem oder mehreren metallischen Zylindern (Walzen) oder Gummiradwalzen, deren Fahrbetrieb, Steuerung, Bremsanlage und Stampfbetrieb von einer begleitenden Person oder über Fernbedienung bedient wird:
gezogene Walzen: Verdichtungsmaschinen mit einem oder mehreren metallischen Zylindern (Walzen) oder Gummiradwalzen ohne unabhängiges Antriebssystem; das Bedienungspersonal befindet sich auf der Zugmaschine:
Rüttelplatten oder Stampfplatten: Verdichtungsmaschinen mit einer im wesentlichen planen vibrierenden Platte als Verdichtungsaggregat; sie werden von einer begleitenden Person gesteuert oder sind Anbaugeräte mit Trägermaschine;
Explosionsstampfer: Verdichtungsmaschinen mit einer im wesentlichen planen Platte als Verdichtungsaggregat, die durch Explosionsdruck hauptsächlich in senkrechte Richtung bewegt wird; die Maschine wird durch eine begleitende Person gesteuert.