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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Systemdienstleistungsverordnung

Vom 25. Juni 2010
(BGBl. I Nr. 34 vom 30.06.2010 S. 832)



Auf Grund des § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 1 und 2 Buchstabe a des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074) verordnet die Bundesregierung:

Artikel 1

Die Systemdienstleistungsverordnung vom 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1734) wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Absatz 1 wird die Angabe "30. Juni 2010" durch die Angabe "31. März 2011 " ersetzt.

2. In § 3 wird die Angabe "30. Juni 2010" durch die Angabe "31. März 2011" ersetzt.

3. In § 4 wird in dem Satzteil vor Nummer 1 die Angabe "30. Juni 2010" durch die Angabe "31. März 2011" ersetzt.

4. § 8 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird die Angabe "30. Juni 2010" durch die Angabe "31. März 2011 " ersetzt.

bb) In Satz 4 wird die Angabe "31. Dezember 2010" durch die Angabe "30. September 2011 " ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Angabe "30. Juni 2010" durch die Angabe "31. März 2011 " ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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(Stand: 16.06.2018)

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