3. WindSeeV
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Teil 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2
Feststellung der Eignung
Kapitel 1
Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
§ 3 Feststellung der Eignung und der Erforderlichkeit der Realisierung von Windenergieanlagen auf See
Kapitel 2
Vorgaben für das spätere Vorhaben
Abschnitt 1
Allgemeines
Unterabschnitt 1
Auswirkungen des Vorhabens auf die Meeresumwelt
§ 4 Monitoring
§ 5 Verlegung und Dimensionierung von parkinternen Seekabelsystemen
§ 6 Vermeidung oder Verminderung von Emissionen
§ 7 Vermeidung von Schallemissionen bei der Gründung, der Installation und dem Betrieb von Anlagen
§ 8 Zeitliche Koordination von Rammarbeiten
§ 9 Abfälle
§ 10 Korrosionsschutz
§ 11 Anlagenkühlung
§ 12 Abwasser
§ 13 Ölgehalt des Drainagewassers
§ 14 Löschschaum auf Hubschrauberlandedecks
§ 15 Dieselgeneratoren
§ 16 Kolk- und Kabelschutz
Unterabschnitt 2
Allgemeine Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffs- und Luftverkehrs
§ 17 Kennzeichnung
Unterabschnitt 3
Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
§ 18 Seeraumbeobachtung
§ 19 Bauweise
§ 20 Verkehrssicherung während der Bauphase
§ 21 Anforderungen an Fahrzeuge und Arbeitsgeräte
§ 22 Risikomindernde Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs
§ 23 Tiefenlage und Überdeckung von parkinternen Seekabelsystemen in einem Vorranggebiet Schifffahrt
Unterabschnitt 4
Besondere Vorschriften für die Sicherheit und Leichtigkeit des Luftverkehrs
§ 24 Hubschrauberwindenbetrieb und Windenbetriebsflächen
§ 25 Hubschrauberlandedeck
§ 26 Flugkorridore
Unterabschnitt 5
Sicherheit und Gesundheitsschutz
§ 27 Grundsatz
§ 28 Evakuierung, Rettung und notfallmedizinische Versorgung sowie Brand- und Explosionsschutz
§ 29 Eingriff in den Baugrund
§ 30 Überwachung der Einhaltung der Vorschriften zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz
§ 31 Sonstige Pflichten
Unterabschnitt 6
Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
§ 32 Vereinbarkeit mit bestehenden und geplanten Seekabeln, Rohrleitungen, Konverterplattformen und sonstigen Einrichtungen
§ 33 Abstand zu Windenergieanlagen benachbarter Flächen
Unterabschnitt 7
Sonstige Verpflichtungen des Trägers des Vorhabens
§ 34 Konstruktion
§ 35 Ermittlung, Dokumentation und Meldung von Objekten und errichteten Anlagen
Abschnitt 2
Besondere Vorgaben für die Fläche N-6.6
§ 36 Besondere Bestimmungen zur Vereinbarkeit mit Kulturgütern
Teil 3
Feststellung der zu installierenden Leistung
§ 37 Feststellung der zu installierenden Leistung
Teil 4
Schlussbestimmungen