Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck der Verordnung
§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Nachrüstung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
§ 4 Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Niederspannungsnetz
§ 5 Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Mittelspannungsnetz
§ 6 Informationspflicht der Übertragungsnetzbetreiber
§ 7 Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen
§ 8 Durchführung der Nachrüstung; Fristen
§ 9 Pflichten der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie
§ 10 Kosten
Abschnitt 3
Nachrüstung von Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 2
§ 11 Vorbereitung der Nachrüstung
§ 12 Aufforderung zur Nachrüstung
§ 13 Pflichten der Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2
§ 14 Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen
§ 15 Ausnahmefälle
§ 16 Ausnahmebegehren und Nachweis des Ausnahmefalles
§ 17 Prüfung der Ausnahmebegehren und Mitteilung der Ergebnisse
§ 18 Frist zur Nachrüstung
§ 19 Qualitätskontrolle
§ 20 Information der Bundesnetzagentur
§ 21 Anteilige Kostenübernahme
§ 22 Kosten der Betreiber von Übertragungsnetzen und der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen