Regelwerk, Energienutzung

SysStabV
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Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Zweck der Verordnung

§ 2 Sachlicher Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Nachrüstung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie

§ 4 Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Niederspannungsnetz

§ 5 Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie im Mittelspannungsnetz

§ 6 Informationspflicht der Übertragungsnetzbetreiber

§ 7 Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen

§ 8 Durchführung der Nachrüstung; Fristen

§ 9 Pflichten der Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie

§ 10 Kosten

Abschnitt 3
Nachrüstung von Anlagen im Sinne von § 2 Absatz 2

§ 11 Vorbereitung der Nachrüstung

§ 12 Aufforderung zur Nachrüstung

§ 13 Pflichten der Betreiber von Anlagen gemäß § 2 Absatz 2

§ 14 Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen

§ 15 Ausnahmefälle

§ 16 Ausnahmebegehren und Nachweis des Ausnahmefalles

§ 17 Prüfung der Ausnahmebegehren und Mitteilung der Ergebnisse

§ 18 Frist zur Nachrüstung

§ 19 Qualitätskontrolle

§ 20 Information der Bundesnetzagentur

§ 21 Anteilige Kostenübernahme

§ 22 Kosten der Betreiber von Übertragungsnetzen und der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen

§ 23