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Ausreichende Anzahl von Medizinphysik-Experten in der Röntgendiagnostik für die Ausführung der Tätigkeit
Stand Mai 2022
(GMBl. Nr. 34 vom 15.09.2022 S. 795)
Bezug: 32. Sitzung des Fachausschusses Strahlenschutz (FAS) des Länderausschusses Atomkernenergie,
Mai 2022, top 09
Nach § 14 Absatz 1 Nummer 4 StrlSchG hat das für die sichere Ausführung der Tätigkeit im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen notwendige Personal in ausreichender Anzahl zur Verfügung zu stehen. Mit Ausnahme für den Medizinphysik-Experten (MPE) in der Röntgendiagnostik gibt die derzeitige Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" hier bereits Anhaltszahlen für den MPE vor.
Um diese Lücke zu schließen hat der Fachausschuss Strahlenschutz in seiner 32. Sitzung im Mai 2022 mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst:
Ich bitte Sie, diese Anforderungen beim Vollzug der Strahlenschutzverordnung ab sofort zu Grunde zu legen.
nur per E-Mail
An die
für den Vollzug des Strahlenschutzrechts
zuständigen obersten Landesbehörden
gemäß E-Mail-Verteiler
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ENDE |
(Stand: 27.10.2022)
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