Regelwerk, Strahlenschutz

StrlSchV
- Inhalt -

- Alte Fassung zu Information -

Erster Teil
Einleitende Vorschriften

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen und Anwendung von Genehmigungsvorschriften

Zweiter Teil
Überwachungsvorschriften

1. Kapitel Umgang mit radioaktiven Stoffen

§ 3 Genehmigungsbedürftiger Umgang

§ 4 Genehmigungsfreier Umgang

§ 5 Genehmigungs- und anzeigefreier Besitz von Kernbrennstoffen

§ 6 Genehmigungsvoraussetzungen für den Umgang

§ 7 Befreiung von der Pflicht zur Deckungsvorsorge

2. Kapitel Beförderung radioaktiver Stoffe

§ 8 Genehmigungsbedürftige Beförderung

§ 9 Genehmigungsfreie Beförderung

§ 10 Genehmigungsvoraussetzungen für die Beförderung

3. Kapitel
Einfuhr und Ausfuhr radioaktiver Stoffe

§ 11 Genehmigungsbedürftige Einfuhr und Ausfuhr

§ 12 Anzeigebedürftige Einfuhr und Ausfuhr

§ 13 Genehmigungs- und anzeigefreie Einfuhr und Ausfuhr

§ 14 Genehmigungsvoraussetzung für die Einfuhr und Ausfuhr

4. Kapitel
Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen

§ 15 Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen

§ 16 Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Anlagen

§ 17 Genehmigungsfreier Betrieb von Anlagen

§ 18 Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung von Anlagen

§ 19 Genehmigungsvoraussetzungen für den Betrieb von Anlagen

5. Kapitel
Tätigkeit in fremden Anlagen oder Einrichtungen

§ 20 Genehmigungsbedürftige Tätigkeit in fremden Anlagen oder Einrichtungen

§ 21 Ausnahmen von dem Erfordernis der Genehmigung und der Anzeige

6. Kapitel
Bauartzulassung

§ 22 Verfahren der Bauartzulassung

§ 23 Entscheidung über die Bauartzulassung

§ 24 Pflichten des Zulassungsinhabers

§ 25 Zulassungsschein

§ 26 Bekanntmachung im Bundesanzeiger

§ 27 Pflichten des Inhabers einer zugelassenen Vorrichtung

Dritter Teil
Schutzvorschriften

1. Kapitel
Allgemeine Vorschriften

§ 28 Strahlenschutzgrundsätze

§ 29 Strahlenschutzverantwortliche und Strahlenschutzbeauftragte

§ 30 Stellung des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

§ 31 Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten

§ 32 Anordnung von Schutzmaßnahmen

§ 33 Ausnahmen von Schutzvorschriften

§ 34 Strahlenschutzanweisung

§ 35 Kennzeichnungspflicht

§ 36 Maßnahmen bei sicherheitstechnisch bedeutsamen Ereignissen

§ 37 Vorbereitung der Brandbekämpfung

§ 38 Vorbereitung der Schadensbekämpfung bei Unfällen oder Störfällen

§ 39 Belehrung

§ 40 Auslegung oder Aushang der Verordnung

§ 41 Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen am Menschen in der medizinischen Forschung

§ 42 Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlen in der Heilkunde oder der Zahnheilkunde

§ 43 Aufzeichnungen über Patienten

2. Kapitel
Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor den Gefahren ionisierender Strahlen

§ 44 Dosisgrenzwerte für außerbetriebliche Überwachungsbereiche

§ 45 Dosisgrenzwerte für Bereiche, die nicht Strahlenschutzbereiche sind

§ 46 Schutz von Luft, Wasser und Boden

§ 47 (weggefallen)

§ 48 Umgebungsüberwachung

3. Kapitel
Berufliche Strahlenexposition

§ 49 Dosisgrenzwerte für beruflich strahlenexponierte Personen

§ 50 Strahlenexposition aus besonderem Anlaß

§ 51 Dosisgrenzwerte für Personen im betrieblichen Überwachungsbereich oder im Kontrollbereich

§ 52 Inkorporation radioaktiver Stoffe

§ 53 Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen

§ 54 Dauereinrichtungen

§ 55 Berücksichtigung anderweitiger Strahlenexpositionen

§ 56 Tätigkeitsverbote und Tätigkeitsbeschränkungen

4. Kapitel
Strahlenschutzbereiche

§ 57 Sperrbereiche

§ 58 Kontrollbereiche

§ 59 Bestrahlungsräume

§ 60 Überwachungsbereiche

§ 61 Ortsdosismessung in Strahlenschutzbereichen

5. Kapitel
Physikalische Strahlenschutzkontrolle

§ 62 Zu überwachende Personen

§ 63 Ermittlung der Körperdosen

§ 63a Strahlenschutzregister nach § 12c Atomgesetz

§ 64 Kontamination und Dekontamination

§ 65 Duldungspflicht

§ 66 Aufzeichnungs- und Anzeigepflicht

6. Kapitel
Ärztliche Überwachung

§ 67 Erfordernis der ärztlichen Überwachung

§ 68 Ärztliche Bescheinigung

§ 69 Behördliche Entscheidung

§ 70 Besondere ärztliche Überwachung

§ 71 Ermächtigte Ärzte

7. Kapitel
Strahlungsmeßgeräte

§ 72 Anforderungen an Strahlungsmeßgeräte

§ 73 Warnsignale

8. Kapitel
Sonstige Schutzvorschriften

§ 74 Lagerung und Sicherung radioaktiver Stoffe

§ 75 Prüfung umschlossener radioaktiver Stoffe

§ 76 Wartung und Überprüfung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und von Einrichtungen und Geräten mit radioaktiven Quellen

§ 77 Abgabe radioaktiver Stoffe

§ 78 Buchführung und Anzeige

§ 79 Abhandenkommen radioaktiver Stoffe

§ 80 Fund und Erlangung der tatsächlichen Gewalt

Vierter Teil
Ablieferung radioaktiver Abfälle

§ 81 Ablieferung an Anlagen des Bundes

§ 82 Ablieferung an Landessammelstellen

§ 83 Ausnahme und Befreiung von der Ablieferungspflicht

§ 84 Umgehungsverbot

§ 85 Behandlung radioaktiver Abfälle

§ 86 Zwischenlagerung bis zur Inbetriebnahme von Anlagen des Bundes

Fuenfter Teil
Bußgeldvorschriften

§ 87 Ordnungswidrigkeiten

Sechster Teil
Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 88 Fortführung der bisherigen Betätigung

§ 89 (Änderung von Rechtsvorschriften)

§ 89a Überleitungsregelung aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands

§ 90 Berlin-Klausel

§ 91 (Inkrafttreten)

Anlage I Begriffsbestimmungen

Anlage II Anzeigebedürftiger Umgang

Anlage III Genehmigungs- und anzeigefreier Umgang

Anlage IV Freigrenzen, abgeleitete Grenzwerte der Jahres-Aktivitätszufuhr für Inhalation und Ingestion und abgeleitete Grenzwerte der Aktivitätskonzentration in Luft

Anlage V Ärztliche Bescheinigung

Anlage VI Voraussetzungen für die Bauartzulassung 

Anlage VII Definition der Äquivalentdosis:
Bewertungsfaktoren zur Ermittlung der Äquivalentdosis aus der Energiedosis

Anlage VIII Strahlenzeichen

Anlage IX Grenzwerte für Schutzmaßnahmen bei Oberflächenkontamination von Arbeitsplätzen und Gegenständen in Bq/cm2

Anlage X Grenzwerte der Körperdosen im Kalenderjahr für beruflich strahlenexponierte Personen und Bruchteile dieser Grenzwerte in mSv

Anlage XI Annahmen bei der Ermittlung der Strahlenexposition

Anlage XII