Regelwerk, Strahlenschutz

Intensivmeßprogramm
- Inhalt -

1. Zielsetzung

2. Grundlagen

2.1 Gesetzliche Grundlagen

2.2 Auslösende Ereignisse für einen Intensivbetrieb

3. Auslösung und Ablauf des Intensivbetriebes

3.1 Auslösung des Intensivbetriebes

3.2 Ablauf des Intensivbetriebes

4. Messungen nach dem Intensivmeßprogramm

4.1 Aufgaben des Bundes nach § 2 StrVG

4.1.1 Messungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD)

4.1.2 Messungen des Deutschen Wetterdienstes auf der Zugspitze

4.1.3 Messungen des Bundesamtes für Zivilschutz (BZS)

4.1.4 Messungen des Umweltbundesamtes (UBA)

4.1.5 Messungen der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG)

4.1.6 Messungen des Bundesamtes für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH)

4.1.7 Messungen bei der Bundesforschungsanstalt für Fischerei (BFF)

4.2 Aufgaben der Länder nach § 3 StrVG

4.2.1 Allgemeine Hinweise

4.2.2 Grundsätze für Messungen nach § 3 StrVG

4.2.3 Phase wahrend und kurz nach Durchzug einer radioaktiven Wolke (Phase 1)

4.2.3.1 Erfassung des Radionuklideintrages im terrestrischen Bereich

4.2.3.2 Erfassung des Radionuklideintrages im aquatischen Bereich

4.2.4 Phase nach Durchzug einer radioaktiven Wolke (Phase 2)

4.2.4.1 Messungen im terrestrischen Bereich

4.2.4.2 Messungen im aquatischen Bereich

4.2.5 Wochen bzw. Monate nach Durchzug einer radioaktiven Wolke (Phase 3)

4.2.5.1 Messungen im terrestrischen Bereich

4.2.5.2 Messungen im aquatischen Bereich

4.2.6 Berichterstattung

4.3 Nuklidliste

4.4 Prognosemodelle

4.4.1 Ausbreitungsprognosen

4.4.2 Radioökologische Modelle

5. Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt durch Verwaltungsbehörden des Bundes nach § 11 StrVG und Meßstellen der Länder

5.1 Programme für die Überwachung der Umweltradioaktivität durch Verwaltungsbehörden des Bundes nach § 11 StrVG

5.2 Programme für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt durch die Meßstellen der Länder

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