Regelwerk Energie Strahlen Atomgesetze & Co.

Richtlinie für den Fachkundenachweis von Kernkraftwerkspersonal
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Richtlinie für den Fachkundenachweis von Kernkraftwerkspersonal

1 Grundsätze

1.1 Gesetzliche Grundlagen

1.2 Anwendungsbereich

1.3 Organisationsplan

1.3.1 Leiter der Anlage

1.3.2 Fach- oder Teilbereichsleiter

1.3.3 Hauptbereitschaftshabende

1.3.4 Verantwortliches Schichtpersonal

1.3.1.1 Schichtleiter und Schichtleitervertreter

1.3.1.2 Reaktorfahrer

1.3.5 Ausbildungsleiter

1.3.6 Leiter der Qualitätssicherungsüberwachung

1.3.7 Kerntechnische Sicherheitsbeauftragte

2 Fachkundenachweis und Anforderungen an die

2.1 Leiter der Anlage

2.2 Fach- oder Teilbereichsleiter

2.3 Hauptbereitschaftshabende

2.4 Ausbildungsleiter, Leiter der Qualitätssicherungsüberwachung und kerntechnische Sicherheitsbeauftragte

2.5 Stellvertreter

2.6 Verantwortliches Schichtpersonal

2.6.1 Schichtleiter und Schichtleitervertreter

2.6.2 Reaktorfahrer

3 Fachkundeprüfung

3.1 Prüfungsumfang

3.2 Kerntechnische Grundlagenprüfung

3.3 Schriftliche anlagenspezifische Prüfung

3.4 Anmeldung zur mündlichen Prüfung

3.5 Mündliche anlagenspezifische Prüfung

3.6 Prüfungskommission

3.7 Prüfungsentscheidung

3.8 Nachprüfung

4 Zulassung des verantwortlichen Schichtpersonals

4.1 Behördliche Zulassung

4.2 Unterbrechung der Tätigkeit

5 Erhaltung der Fachkunde

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