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Regelwerk, Strahlenschutz

Durchführung der Strahlenschutzverordnung
Muster zur Anzeige von Arbeiten nach § 95 Abs. 2 StrlSchV

Vom 20. April 2006
(GMBl Nr. 38 vom 27.07.2006 S. 747)



- RdSchr. d. BMU v. 20.4.2006 - RS II 3 - 15.560/9 -

Der Länderausschuss für Atomkernenergie - Fachausschuss Strahlenschutz - hat sich auf seiner Sitzung vom 18.-19. Oktober 2005 für die Einführung eines Musters zur Anzeige von Arbeiten nach § 95 Abs. 2 StrlSchV ausgesprochen.

Wie in der v. g. Sitzung erörtert, erhalten Sie das beigefügte Muster zur weiteren Verwendung. Es kann im Vollzug der Strahlenschutzverordnung zugrunde gelegt werden.

An die
nach Strahlenschutzverordnung
zuständigen obersten Landesbehörden

.

Anzeige von Arbeiten nach § 95 Abs. 2 StrlSchV  Anlage

Anzeigepflichtiger:

Name/Vorname/Firma/Sitz
Anschrift:

Telefon:
E-Mail:
Fax:

Angaben zum Anzeigepflichtigen:

bzw.

In unserem Betrieb werden Personen beschäftigt, die Arbeiten ausführen, die der Anlage XI StrlSchV zugeordnet werden können. Gemäß § 95 Abs. 2 StrlSchV wurden unter Beachtung der Richtlinie für die Überwachung der Strahlenexposition bei Arbeiten nach Teil 3 Kapitel 2 Strahlenschutzverordnung (Richtlinie Arbeiten) vom 15. Dezember 2003 (GMBl. 2004 S.) Abschätzungen der Strahlenexposition

im Zeitraum vom [Datum] bis [Datum] durchgeführt.

Mit dem Ergebnis vom [Datum] wurde festgestellt, dass bei [Anzahl] Personen

Strahlenexpositionen von mehr als 6 mSv bzw. 2×106 Bq×h×m-3 im Kalenderjahr auftreten können. Die angezeigten Arbeiten werden durchgeführt in einer

Zutreffendes ankreuzen:

[  ] Eigene Betriebstätte [  ] fremde Betriebstätte
    Nur bei Arbeiten in einer fremden Betriebsstätte das Zutreffende ankreuzen:
    [  ] Die Personen sind im Besitz eines vollständig geführten und registrierten Strahlenpasses (Name und Registriernummern auf gesondertem Beiblatt).
    [  ] Die Personen sind nicht im Besitz eines registrierten Strahlenpasses.
[  ] Alle Personen, die Arbeiten unter erhöhten Strahlenexpositionen durchführen, wurden von einem ermächtigten Arzt untersucht. Für die Personen liegen ärztliche Bescheinigungen vor, nach denen der Beschäftigungkeine gesundheitliche Bedenkenentgegenstehen. [  ] Die Untersuchung der Personen durch einen ermächtigten Arzt wurde bereits eingeleitet. Die ärztlichen Bescheinigungen liegen nochnicht vor.
[  ] An den Arbeitsplätzen werdenkeine Personen unter 18 Jahren beschäftigt.    

Die Arbeiten können dem folgenden Arbeitsfeld der Anlage XI StrlSchV zugeordnet werden:

Zutreffendes Arbeitsfeld ankreuzen:

Arbeitsfelder mit erhöhten Radon-222 Expositionen: Arbeitsfelder mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte:
[  ] untertägige Bergwerke, Schächte und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerke [  ] Schleifen von und Wechselstromschweißen mit thorierten Schweißelektroden
[  ] Radon-Heilbäder und -Heilstollen [  ] Handhabung und Lagerung thorierter Gasglühstrümpfe
[  ] Anlagen der Wassergewinnung, aufbereitung  und -verteilung [  ] Verwendung von Thorium oder Uran in der natürlichen Isotopenzusammensetzung oder in abgereicherter Form einschließlich der daraus jeweils hervorgehenden Tochternuklide, sofern vorhanden, zu chemischanalytischen oder chemischpräparativen Zwecken
    [  ] Handhabung, insbesondere Montage, Demontage, Bearbeiten und Untersuchen von Produkten aus thorierten Legierungen
    [  ] Gewinnung, Verwendung und Verarbeitung von Pyrochlorerzen
    [  ] Verwendung und Verarbeitung von Schlacke aus der Verhüttung von Kupferschiefererzen
Kurze Beschreibung der Arbeiten bzw. der Arbeitsaufgaben:
 
 
 

Zur Reduzierung des Strahlenexposition sind folgende Maßnahmen vorgesehen:


Zutreffendes ankreuzen:

[  ] Organisatorische Maßnahmen zur Begrenzung der Aufenthaltszeit der Personen an den betreffenden Arbeitsplätzen.
[  ] Technische Maßnahmen (z.B. Be- und Entlüftung des Arbeitsplatzes; Absaugung von Stäuben, Rauchen; Abschirmungen)
[  ] Bauliche Maßnahmen (z.B. Gebäudesanierung)
[  ] Ausstattung mit persönlichen Arbeitsschutzausrüstung (z.B. Atemschutz, Schutzkleidung)

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