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Bekanntmachung der Dosiskoeffizienten zur Berechnung der Strahlenexposition für das ungeborene Kind nach Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter
Vom 27. Juni 2022
(BAnz. AT 04.07.2022 B13)
Das Strahlenschutzgesetz ( StrlSchG) vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 3. Januar 2022 (BGBl. I S. 15) geändert worden ist, legt Dosisgrenzwerte zum Schutz der beruflich exponierten Personen ( § 78 StrlSchG) und der Bevölkerung ( § 80 StrlSchG) fest. Bei der hierzu erforderlichen Berechnung der Strahlenexposition für das ungeborene Kind nach Inkorporation von Radionukliden durch die Mutter sind die nachfolgenden Dosiskoeffizienten ( Anlage) zugrunde zu legen.
München, den 27. Juni 2022
Anlage |
ENDE |
(Stand: 13.07.2022)
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