Erl. SPaEfV
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1. Begriffsbestimmungen
2. Ausstellung des Nachweises und Beteiligung externer Auditoren
3. Relevante Zeitpunkte für die Ausstellung des Nachweises
4. Relevanter Zeitraum für die Erfassung und Analyse eingesetzter Energieträger
7. Nachweisführung bei Unternehmensneugründungen
8. Nachweisführung bei Umzug im Antragsjahr
9. Nachweisführung bei Umwandlungen i. S. d. Umwandlungsgesetzes
10. Nachweisführung in Abhängigkeit von der Energierelevanz (Wesentlichkeit)
11. Nachweisführung im Regelverfahren (§ 4 SpaEfV) bei Mischsystemen
12. Nachweisführung nur für das jeweilige Antragsjahr
13. Berichtspflichten
Annex 1 Erläuterung zur Verordnung über Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von der Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen (Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung - SpaEfV)
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu § 1 (Zweck, Anwendungsbereich)
Zu § 2 (Begriffsbestimmungen)
Zu § 3 (Alternative Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz für kleine und mittlere Unternehmen)
Zu § 4 (Nachweisführung im Regelverfahren):
Zu § 5 (Nachweisführung in der Einführungsphase)
Zu § 6 (Überwachung und Kontrolle)
Zu § 7 (Datenübermittlung)
Zu § 8 (Berichtspflicht der zuständigen Stelle)
Zu § 9 (Ordnungswidrigkeiten)
Zu § 10 (Inkrafttreten)