Regelwerk, Energienutzung

LNG-Verordnung
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Teil 2 Zugang, Kapazitätsvergabe und Kapazitätsmanagement
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen zur Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen
§ 3 Registrierung
§ 4 Buchungsjahr
Abschnitt 2 Langfristige Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen
§ 5 Buchungsauflagen für langfristig Buchende
§ 6 Verfahren der erstmaligen langfristigen Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen
§ 7 Langfristige Vergabe der nach der erstmaligen langfristigen Vergabe noch freien Kapazitäten von LNG-Anlagen
Abschnitt 3 Reservierungsquote und kurzfristige Vergabe von Kapazitäten von LNG-Anlagen
§ 8 Reservierungsquote
§ 9 Verfahren für die kurzfristige Vergabe von zurückgehaltenen Kapazitäten von LNG-Anlagen
Abschnitt 4 Sekundärvermarktung von Kapazitäten von LNG-Anlagen
§ 10 Recht des Nutzers zum Handel auf dem Sekundärmarkt
§ 11 Verfahren der Sekundärvermarktung
Abschnitt 5 Verfahren zur Vergabe ungenutzter Kapazitäten von LNG-Anlagen
§ 12 Pflicht zur Anwendung eines Verfahrens zur Vergabe ungenutzter Kapazitäten von LNG-Anlagen
§ 13 Vorgaben für das Verfahren zur Vergabe ungenutzter Kapazitäten von LNG-Anlagen
Teil 3 Ermittlung von Entgelten und Kosten
§ 14 Grundsätze zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu LNG-Anlagen
§ 15 Grundsätze der Kostenermittlung
§ 16 Aufwandsgleiche Kostenpositionen
§ 17 Kalkulatorische Abschreibungen
§ 18 Kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung
§ 19 Kalkulatorische Steuern
§ 20 Kostenmindernde Erlöse und Erträge
§ 21 Plan-Ist-Kosten-Abgleich
Teil 4 Dokumentations- und Berichtspflichten der Betreiber von LNG-Anlagen
§ 22 Dokumentation
§ 23 Berichtspflicht hinsichtlich der angelandeten Gasarten
Teil 5 Schlussbestimmungen
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten