Regelwerk, Energienutzung, Strahlenschutz
Strahlenschutz-Zuständigkeiten
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Erster Abschnitt
Zuständigkeiten nach dem Atomgesetz und nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen
§ 1 Oberste atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde
§ 2 Zuständigkeit für den Vollzug des Atomgesetzes
§ 3 Zuständigkeit der Polizei
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
Zweiter Abschnitt
Zuständigkeiten nach dem Strahlenschutzgesetz und nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen
§ 5 Strahlenschutzbehörden
§ 6 Grundsatz und allgemeine Zuständigkeit
§ 7 Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
§ 8 Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
§ 9 Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
§ 10 Expositionssituationen nach einem Notfall
§ 11 Schutz vor Radon
§ 12 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
§ 13 Radioaktive Altlasten
§ 14 Sonstige bestehende Expositionssituationen
§ 15 Überwachung der Umweltradioaktivität
§ 16 Bestimmung von weiteren Messstellen und von Sachverständigen
§ 17 Freigabe
§ 19 Physikalische Strahlenschutzkontrolle, Strahlenschutzbereiche
§ 21 Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
§ 22 Vorkommnisse
§ 23 Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
§ 24 Expositionsübergreifende Vorschriften
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
Dritter Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 26 Gleichstellungsbestimmung