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Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Energieeinsparung und der Verbrauchskennzeichnung
Vom 25. September 2013
(GVBl. Nr. 10 vom 07.11.2013 S. 310)
Aufgrund des § 11 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 des Thüringer ES-Errichtungsgesetzes vom 8. Juli 2009 (GVBl. S. 592 -596-), des § 7 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 des Verkündungsgesetzes vom 30. Januar 1991 (GBl. S. 2) und des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1738), verordnet die Landesregierung:
Die Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten der Energieeinsparung und der Verbrauchskennzeichnung vom 5. Dezember 2006 (GVBl. S. 553), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 5. Dezember 2011 (GVBl. S. 557), wird wie folgt geändert:
1. § 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Nummern 2 und 3 erhalten folgende Fassung:
alt | neu |
2. für den Vollzug
3. für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
|
2. für den Vollzug
3. für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
|
b) Folgende Nummer 4 wird eingefügt:
"4. für die Marktüberwachung als Marktüberwachungsbehörde nach § 5 EnVKG und § 7 EVPG"
2. In § 3 werden die Worte "und mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft" gestrichen.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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