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Änderungstext
Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Elektrizitäts- und Gassicherung
- Rheinland-Pfalz -
Vom 22. Dezember 2022
(GVBl. Nr. 30 vom 30.12.2022 S. 487)
Aufgrund
Die Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Elektrizitäts- und Gassicherung vom 21. Juli 2022 (GVBl. S. 280, BS 75-26) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Worte "Elektrizitäts- und Gassicherung" durch das Wort "Energiesicherung" ersetzt.
2. Nach § 1 wird folgender neue § 2 eingefügt:
" § 2
(1) Zuständige Stelle im Sinne des § 4 Abs. 5 des Energiesicherungsgesetzes zur Ausführung
ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
(2) Die Landkreise und die kreisfreien Städte nehmen die Aufgabe als Auftragsangelegenheit wahr."
3. Der bisherige § 2 wird § 3.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
ID: 222901
ENDE |
(Stand: 16.01.2023)
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