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progres.nrw - Energieeffiziente öffentliche Gebäude
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem "Programm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen - progres.nrw - Programmbereich Energieeffiziente öffentliche Gebäude"
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 15. September 2023
(MBl. NRW Nr. 43 vom 08.11.2023 S. 1265)
Gl.-Nr.: 751
1 Förderziel, Zuwendungszweck
Das Land Nordrhein-Westfalen bündelt im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Der Programmbereich "progres.nrw - Energieeffiziente öffentliche Gebäude" setzt mit der Förderung Anreize zur Effizienzsteigerung und Verringerung des Primärenergiebedarfs von öffentlichen Gebäuden in Kommunen, vorrangig solcher, die der Kultur, dem Sport, dem Tourismus oder karitativen Zwecken dienen und in den Geltungsbereich des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Gebäudeenergiegesetzes fallen. Zweck der Förderung ist es
1.1 Rechtsgrundlagen
Zuwendungen mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, im Folgenden EFRE, und beziehungsweise oder Landesmitteln werden auf der Grundlage dieser Richtlinie und nach Maßgabe folgender Regelungen in der jeweils geltenden Fassung gewährt:
Bei Förderung über Landesmittel sind zusätzlich die Richtlinie 2006/111/EG der Kommission vom 16. November 2006 über die Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und den öffentlichen Unternehmen sowie über die finanzielle Transparenz innerhalb bestimmter Unternehmen (ABl. L 318 vom 17.11.2006 S. 17) anzuwenden.
1.2 Rechtsanspruch
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Die für die Bewilligung zuständige Stelle entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
2 Gegenstand der Förderung
Gefördert werden die Planung und Umsetzung von Vorhaben zur energetischen Sanierung von Gebäuden, die zur Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz beitragen. Im Rahmen der Umsetzung werden sämtliche Gewerke sowie die jeweils erforderlichen Umfeldmaßnahmen gefördert, die im Zuge der Berechnung von Energiebilanzen gemäß Gebäudeenergiegesetz
(Stand: 20.02.2024)
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