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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Freiflächenanlagenverordnung
- Sachsen-Anhalt -

Vom 20. September 2022
(GVBl. LSa Nr. 23 vom 22.09.2022 S. 330)



Aufgrund des § 37c Abs. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 747), wird verordnet:

§ 1

In der Anlage der Freiflächenanlagenverordnung vom 15. Februar 2022 (GVBl. LSa S. 20) wird die Tabelle wie folgt geändert:

1. Nach der Angabe

"358009 Detershagen 216"

wird die folgende Angabe eingefügt:

"370023 Diesdorf
nur folgende Gemarkungen:
Gemarkung Diesdorf 920".

2. Die Angabe

"369021 Schierke 505
ohne Gemarkung
Drei Annen Hohne 260"

wird durch die folgende Angabe ersetzt:

369021 Schierke
ohne Gemarkung
Drei Annen Hohne 61".

3. Nach der Angabe

"369021 Schierke
ohne Gemarkung
Drei Annen Hohne 61"

werden die folgenden Angaben eingefügt:

"171064 Schköna 505
154036 Schlaitz 260".

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 221986

ENDE

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(Stand: 27.09.2022)

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