Regelwerk, Energienutzung, Energiesicherung
(Maßnahmenkatalog zur Energieeinsparung)
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1. Geltungsbereich und Ziel
2. Kurzfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung in Gebäuden nach dem Geltungsbereich unter Nr. 1
2.1. Absenkung der Lufttemperaturen im Heizbetrieb
2.2. Einschränkung der Beheizung von Gemeinschaftsflächen
2.3. Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Gebäuden nach dem Geltungsbereich unter Nr. 1
2.4. Beleuchtung von Gebäuden nach dem Geltungsbereich unter Nr. 1 und Baudenkmälern im Landesbesitz
2.5. Weitere gebäudebezogene Energiesparmaßnahmen
3. Optimierung des Nutzerverhaltens
4. Reduzierte Betriebszeiten/Behördenschließungen
5. Regelmäßige Energieverbrauchserfassung
6. Mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung in Gebäuden nach dem Geltungsbereich unter Nr. 1
7. Inkrafttreten