§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Datenerhebung bei Gelegenheit der Hauptuntersuchung
§ 3 Datenübermittlung an die nationale Datenspeicherungsstelle, Energieverbrauchsdatei
§ 4 Datenübermittlung an die Europäische Umweltagentur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz