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Regelwerk, Energienutzung

Gesetz zu dem Übereinkommen vom 13. Januar 2013 über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien

Vom 29. August 2013
(BGBl. II Nr. 24 vom 04.09.2013 S. 1202)


Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem in Abu Dhabi am 13. Januar 2013 von der Versammlung der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien ( IRENA) angenommenen Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien wird zugestimmt. Das Übereinkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Übereinkommen nach seinem Artikel XII § 38 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

zum Übereinkommen über die Vorrechte und Immunitäten der Internationalen Organisation für erneuerbare Energien

ENDE

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