Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes, Berichtspflicht
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Energieeffizienzziele
Abschnitt 2
Jährliche Endenergieeinsparverpflichtung des Bundes und der Länder
sowie Verpflichtung öffentlicher Stellen
§ 5 Einsparung von Endenergie
§ 6 Einsparverpflichtung öffentlicher Stellen; Verordnungsermächtigungen
§ 7 Aufgaben der Bundesstelle für Energieeffizienz
Abschnitt 3
Energie- oder Umweltmanagementsysteme und Umsetzungspläne für Unternehmen
§ 8 Einrichtung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen
§ 9 Umsetzungspläne von Endenergieeinsparmaßnahmen
§ 10 Stichprobenkontrolle hinsichtlich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen und der Umsetzungspläne von Energieeinsparmaßnahmen
Abschnitt 4
Energieeffizienz in Rechenzentren
§ 11 Klimaneutrale Rechenzentren
§ 12 Energie- und Umweltmanagementsysteme in Rechenzentren
§ 13 Informationspflicht für Betreiber von Rechenzentren und für Betreiber von Informationstechnik;
Verordnungsermächtigung
§ 14 Energieeffizienzregister für Rechenzentren
§ 15 Information und Beratung im Kundenverhältnis
Abschnitt 5
Abwärme
§ 16 Vermeidung und Verwendung von Abwärme
§ 17 Plattform für Abwärme
Abschnitt 6
Klimaneutrale Unternehmen
§ 18 Klimaneutrale Unternehmen; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
§ 19 Bußgeldvorschriften
§ 20 Übergangsvorschrift
§ 21 Ausschluss
Anlage 1 Aufteilung der Endenergieeinsparung
(zu § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3)
Anlage 2 Erklärung für eingerichtete Energie- oder Umweltmanagementsysteme
(zu § 10 Satz 2)
Anlage 3 Informationen von Betreibern von Rechenzentren