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Regelwerk; Energiewirtschaft

Merkblatt - FAQ"s zu § 8 ff. EDL-G §§ 8 - 10 EnEfG

Stand: 21.08.2024
BAFa vom 16.02.2024; 01.03.2024; 21.08.2024, 18.09.2024
(Quelle http://www.bafa.de/)


Änderungschronik
Angaben, Beschreibung zu den Änderungen zur vorangegangenen Version in dem jeweils aktuellen Dokument mit Verweis zu dem Kapitel in dem aktuellen Dokument.
1. Änderung (Stand 01.03.2024)
Allg. Info Redaktionelle Überarbeitung
1.3 Meldung von Abwärmepotentiale an die Plattform für Abwärme eingefügt.
1.6 wurde neu eingefügt
2. Änderung (Stand 21.08.2024)
1.12 Absatz komplett entfernt
3. Änderung (Stand 18.09.2024) ( Textvergleich)
Allg. Info Redaktionelle Änderungen, Sicherstellung von Formatvorgaben und Neuordnung von Abschnitten
1.6 Erläuterung zur Anwendung der Fristen wurde angepasst.

Abkürzungsverzeichnis

ABl Amtsblatt
Abs. Absatz
AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Art. Artikel
AÜG Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
BfEE Bundesstelle für Energieeffizienz
DAU Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH
DAWI Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
DIN Deutsches Institut für Normung
EBN Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme
EDL-G Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
EG Europäische Gemeinschaft
EMAS Eco-Management and Audit Scheme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009
EN Europäische Norm
EnEfG Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland ( Energieeffizienzgesetz)
EnEV Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden ( Energieeinsparverordnung - EnEV)
EnMS Energiemanagementsystem
etc. et cetera, im Sinne von "und so weiter"
EU Europäische Union
EuGH Europäische Gerichtshof, oberste rechtsprechende Organ der Europäischen Union
GWh Gigawattstunden
GWh/a Gigawattstunden pro Jahr
i.d.R. in der Regel
ISO International Organization for Standardization
JAE Jahresarbeitseinheiten
KMU Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003
kWh/a Kilowattstunden pro Jahr
Nicht-KMU Unternehmen, die keine Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 sind
Nr. Nummer
SDAI Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse
UMS Umweltmanagementsystem
VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
z.B. zum Beispiel

Fragen zum EnEfG

1. Allgemeine Fragen zum EnEfG

1.1. Für welche Unternehmen gelten die Regelungen der §§ 8 und 9 EnEfG?

Die Regelungen der § 8 und 9 des Energieeffizienzgesetzes ( EnEfG) gelten für Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre von mehr als 2,5 oder 7,5 GWh pro Jahr.

Als Unternehmen gilt dabei immer die kleinste rechtlich selbständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt und bilanziert, einschließlich ihrer Zweigniederlassungen, Filialen und Betriebe bzw. Betriebsteile. Dementsprechend gelten rechtlich selbständige Tochtergesellschaften als eigene Unternehmen.

1.2. Wie ermittle ich den Gesamtendenergieverbrauch meines Unternehmens?

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(Stand: 19.03.2025)

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