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Merkblatt für das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 - 10 und 19 des EnEfG
Stand 06.02.2025
(Quelle: www.bafa.de)
Archiv: 2024 |
Wichtiger Hinweis zur jeweils geltenden Fassung
Hinweis: Dieses Merkblatt wird regelmäßig überarbeitet und ist jeweils nur in seiner aktuellen Fassung gültig. Regelungen und Anforderungen vorangegangener Versionen haben, sobald eine überarbeitete Version des Merkblatts veröffentlicht wird, keine Gültigkeit mehr.
Die aktuell gültige Version finden Sie auf der Webseite des BAFA, www.BAFA.de in der Rubrik
Energie -- > Energieberatung & Energieaudit -- > Energieaudit
nach EDL-G unter Informationen zum Thema in Publikationen.
In diesem Dokument finden Sie jeweils nur die zum aktuelle Zeitpunkt gültige Version des Merkblatts. Zur Vermeidung von Missverständnissen werden vorangegangene Versionen entfernt. Hinweise zu den aktuellen Änderungen und den vorangegangenen Versionen finden Sie in der nachfolgenden Änderungschronik.
Der Zeitpunkt des aktuellen Stands dieser Fassung ist im Impressum angegeben.
Änderungschronik
Angaben, Beschreibung zu den Änderungen zur vorangegangenen Version in dem jeweils aktuellen Dokument mit Verweis zu dem Kapitel in dem aktuellen Dokument.
1. | Änderung (Stand 28.11.2023) | |
Allg. Info | Redaktionelle Änderungen | |
2, 4 5, 6 | Aktualisierungen und Konkretisierung | |
2. | Änderung (Stand 01.03. 2024) | |
Allg. Info | Redaktionelle Überarbeitung | |
3. | Änderung (Stand 06.02.2025) | |
Allg. Info | Redaktionelle Änderungen, Sicherstellung von Formatvorgaben und Neuordnung von Abschnitten | |
2.1 | Anpassung der Erläuterungen zum Unternehmensbegriff | |
2.3 | Entscheidungsbaum eingefügt | |
4. | 90%-Regelung zum Einrichten von EnMS oder UMS eingefügt Regelung zum kurzfristigen überschreiten von 7,5 GWh eingefügt Hinweis zur Plattform für Abwärme eingefügt |
|
5. | Ausnahmenregelung zur Berechnung nach DIN EN 17463, Informationen zu Angaben und Umfang zu den Umsetzungsplänen eingefügt, Beispiel Umsetzungsplan eingefügt |
Abkürzungsverzeichnis
a.F. | alte Fassung |
ABl | Amtsblatt |
Abs. | Absatz |
BAFA | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
DIN | Deutsches Institut für Normung |
EDL-G | Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen |
EMAS | Eco-Management and Audit Scheme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 |
EN | Europäische Norm |
EnEfG | Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland ( Energieeffizienzgesetz) |
EnMS | Energiemanagementsystem |
GWh | Gigawattstunden |
GWh/a | Gigawattstunden pro Jahr |
i.d.R. | in der Regel |
i.S.d. | im Sinne des |
i.V.m. | in Verbindung mit |
ISO | International Organization for Standardization |
KMU | Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 |
lfd. | laufende |
n.F. | neue Fassung |
Nr. | Nummer |
UMS | Umweltmanagementsystem |
1. Allgemeines
1.1 Hintergrund
Zur Erreichung der europäischen Energie- und Klimaschutzziele haben die EU und ihre Mitgliedstaaten wichtige Energieeffizienzmaßnahmen vereinbart. Die Grundlage zur Erreichung dieser Ziele wurde für die EU in der Energieeffizienzrichtlinie (EU) 2023/1791 1 vom 13. September 2023 verankert.
Mit Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes ( EnEfG) am 18. November 2023 wurden die Anforderungen des Energiedienstleistungsgesetz ( EDL-G) für Unternehmen erweitert. Unter anderem wurde die Pflicht zur Einrichtung von Energie (EnMS)- oder Umweltmanagementsystemen (UMS) für Unternehmen (unabhängig vom KMU-Status), die einen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr (a) in den letzten drei Kalenderjahren vorweisen, eingeführt. Darüber hinaus besteht ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr, die Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für wirtschaftlich durchführbare Endenergieeinsparmaßnahmen.
(Stand: 05.03.2025)
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