Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten
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Vorwort |
1 Abgrenzen von Strommengen |
1.1 Abgrenzen von Strommengen für die Erhebung der EEG-Umlage |
1.2 Sinn und Zweck der Mess- und Schätzregelungen |
1.3 Überblick über die Mess- und Schätzregelungen |
1.4 Zuordnung von Strommengen zum EEG-Umlageschuldner |
1.5 Vermeidung von Teilstrommengen mit unterschiedlichen EEG-Umlagesätzen |
1.5.1 Vereinfachung 1: Zurechnung von geringfügigen Drittverbräuchen |
1.5.2 Vereinfachung 2: Volleinspeisung einer dezentralen Stromerzeugung |
1.5.3 Vereinfachung 3: Deckung von Drittverbräuchen am Markt |
1.5.4 Vereinfachung 4: Getrennte Erfassung von Strommengen mit besonders geringem oder hohem Abgrenzungsbedarf |
Beispiel 1: Separate Erfassung einer gesichert privilegierten Strommenge |
Beispiel 2: Separate Erfassung der durchmischten Niederspannungs-Verbräuche auf dem Betriebsgelände |
1.5.5 Vereinfachung 5: Elektromobile und andere "geschlossene Verbrauchsgeräte mit Akku" |
1.5.6 Vereinfachung 6: Geschlossene Verbrauchseinrichtungen mit Rekuperation |
Tabelle 1: Beispiele für die Eingruppierung von Verbrauchseinrichtungen mit Rekuperation |
1.5.7 Vereinfachung 7: Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme und Sicherheitsbeleuchtung |
Beispiel 3: Einsatz eines USV-Systems ausschließlich zur unterbrechungsfreien Stromversorgung |
Beispiel 4: Einsatz eines USV-Systems auch zu anderen Zwecken |
1.6 Mitteilung und Zahlung auf fremde Schuld |
1.6.1 Vereinfachung 8: Mitteilung und Zahlung auf fremde Schuld |
1.6.2 Erfassung nicht abgegrenzter Strommengen bei einer "Mitteilung und Zahlung auf fremde Schuld" |
1.6.3 Mitteilung nicht abgegrenzter Strommengen bei einer "Mitteilung und Zahlung auf fremde Schuld" |
1.6.4 Zahlung der EEG-Umlage auf nicht abgegrenzte Strommengen, teilweise "auf fremde Schuld" |
1.6.5 Beispielsfälle zur "Mitteilung und Zahlung auf fremde Schuld" |
1.6.5.1 Standardfall einer "Mitteilung und Zahlung auf fremde Schuld" (Beipiel 5) |
Beispiel 5: Drittverbraucher D auf dem Betriebsgelände |
1.6.5.2 Beispielsfälle mit ortsfesten Drittverbräuchen (Beispiele 6 bis 8) |
Beispiel 6: Wohnung mit eigenem Zählpunkt (keine Weiterleitung) |
Beispiel 7: Wohnung ohne eigenen Zählpunkt (Weiterleitung) |
Beispiel 8: Mehrere Drittverbraucher in einer Kundenanlage |
1.6.5.3 Beispielsfälle mit wechselnden Drittverbräuchen an "externen Steckdosen" (Beispiele 9 bis 11) |
Beispiel 9: Kühl-LKW an der Laderampe |
Beispiel 10: Laden von Elektromobilen auf dem Betriebsgelände |
Beispiel 11: Ladepunkte für Elektromobile |
1.7 Umlageerhöhende Zurechnung |
1.7.1 Vereinfachung 9: Umlageerhöhende Zurechnung durch Zahlung des höchsten EEG-Umlagesatzes auf die Gesamtstrommenge |
Beispiel 12: "Umlageerhöhende Zurechnung" einer grundsätzlich privilegierungs |
1.7.2 Vereinfachung 10: Umlageerhöhende Zurechnung durch Zahlung des höchsten EEG-Umlagesatzes auf eine separierte Teil-Strommenge: "Messung am vorgelagerten Punkt" |
Beispiel 13: Durchmischte Verbräuche in der Werkhalle - umlageerhöhende Zurechnung mit "Messung am vorgelagerten Punkt" |
Variante zu Beispiel 13: Durchmischte Verbräuche in der Niederspannungsebene - umlageerhöhende Zurechnung mit "Messung am vorgelagerten Punkt" |
1.7.3 Vereinfachung 11: Umlageerhöhende Zurechnung durch "gewillkürte Nachrangregelung" |
2 Zurechnung geringfügiger Drittverbräuche |
2.1 Drittverbräuche in Räumlichkeiten des Haupt-Letztverbrauchers ohne gesonderte Abrechnung |
Beispiel 14: Zurechenbarer Drittverbrauch des Handwerkers in der Mietwohnung des Haupt-Letztverbrauchers |
Beispiel 15: Kein zurechenbarer Drittverbrauch in Büro- oder Werkhallen-Räumlichkeiten des Dritten |
Variante zu Beispiel 15 |
Beispiel 16: Kein zurechenbarer Drittverbrauch in der Wohnung des Dritten |
Beispiel 17: Zurechenbarer Drittverbrauch im Teilbereich einer Räumlichkeit des Haupt-Letztverbrauchers |
Variante zu Beispiel 17 |
Beispiel 18: Kein zurechenbarer Drittverbrauch bei üblicherweise abgerechneten Dritt-Verbrauchsgeräten und -konstellationen |
2.2 Geringfügigkeit |
2.2.1 Maßstab eines geringfügigen Stromverbrauchs |
2.2.2 Einstufung in Zweifelsfällen |
2.2.3 Vereinfachung 12: Einstufung anhand von Kategorien von Verbrauchsgeräten und Verbrauchskonstellationen mit geringfügigem Verbrauch |
2.2.3.1 Kategorie: Verbrauchsgeräte mit geringfügigem Verbrauch |
2.2.3.2 Kategorie: Verbrauchskonstellationen mit geringfügigem Verbrauch |
Beispiel 19: Multifunktionsdrucker im Bürogebäude - Verbrauchskonstellation mit geringfügigem Verbrauch |
2.3 Vereinfachung 13: Zuordnung von ohnehin zurechnungs fähigen Geringverbräuchen |
3 Messen von Strommengen |
3.1 Erfassen und Abgrenzen durch mess- und eichrechtskonforme Messeinrichtungen |
3.2 Reduzierung des Messaufwands durch "Messung am vorgelagerten Punkt" |
3.3 Schätzen statt Messen |
3.3.1 Vereinfachung 14: Schätzen statt Messen |
3.3.2 Technische Unmöglichkeit einer mess- und eichrechtskonformen Messung |
Beispiel 20: Unvorhersehbare Sicherungs- oder Reparaturmaßnahmen |
3.3.3 Unvertretbarer Aufwand einer mess- und eichrechtskonformen Messung |
Beispiel 21: Messaufwand zur Abgrenzung von Drittverbräuchen auf dem Betriebsgelände |
3.3.3.1 Unvertretbarer Aufwand im Fall einer exemplarischen Messung |
3.3.3.2 Aufwand für die Umrüstung einer bisher nicht mess- und eichrechtskonformen Messeinrichtung |
3.3.4 Wirtschaftliche Unzumutbarkeit einer umlageerhöhenden Zurechnung, insbesondere durch "Messung am vorgelagerten Punkt" |
4 Schätzen von Strommengen |
4.1 Anforderungen an eine sachgerechte Schätzung |
4.1.1 Systematische Überschätzung |
4.1.2 Vereinfachung 15: "Worst-Case-Schätzung" |
4.1.3 Weitere Schätzmethoden |
4.1.4 Vereinfachung 16: Berücksichtigung von Messwerten bei der Schätzung |
4.1.5 Vereinfachung 17: Schätzung auf Basis einer exemplarischen Messung |
Beispiel 22: Exemplarische Messung von drittbetriebenen Getränkeautomaten |
4.1.6 Vereinfachung 18: Schätzung auf Basis von typischen Standardwerten |
4.1.7 Vereinfachung 19: Schätzung auf Basis anteiliger Verhältnisse |
4.1.8 Vereinfachung 20: Schätzung auf Basis vorjähriger Schätzergebnisse |
4.2 Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Schätzung |
5 Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch in Eigenverbrauchskonstellationen |
5.1 Messtechnische Sicherstellung der Zeitgleichheit |
5.2 Anderweitige Sicherstellung der Zeitgleichheit |
5.2.1 Vereinfachung 21: Anderweitige "technische" Sicherstellung der Zeitgleichheit |
5.2.1.1 Technische Sicherstellung |
Beispiel 23: Vorrangige Nutzung der eigenen Erzeugung zur zeitgleichen Deckung von - stets höheren - eigenen Verbräuchen in der Werkhalle |
Beispiel 24: Vorrangige Nutzung der Bezugsmengen aus dem Netz zur zeitgleichen Deckung von Drittverbrauch auf dem Betriebsgelände |
Variante 1 zu Beispiel 24: Drittverbrauchswerte auf Basis einer viertelstündlichen Worst-Case-Schätzung |
Variante 2 zu Beispiel 24: Drittverbrauchswerte auf Basis eines geeigneten Standardlastprofil (SLP) |
5.2.1.2 Verrechnung mit SLP-Werten und anderen fingierten Viertelstundenwerten |
Beispiel 25: Ausnahmefall - SLP-Werte zur Sicherstellung der Zeitgleichheit |
5.2.2 Anderweitige Sicherstellung der Zeitgleichheit durch "gewillkürte Nachrangregelung" (Vereinfachung 11) |
Beispiel 26: Gewillkürte Nachrangregelung bei ausschließlicher Verwendung von Arbeitszählern |
5.2.3 Kombination der gewillkürten Nachrangregelung mit einer viertelstundengenauen Messung |
Beispiel 27: Gewillkürte Nachrangregelung bei Verwendung von Viertelstundenzählern (R) und Arbeitszählern (A) |
Tabelle 2: Viertelstundengenaue Betrachtung zu Beispiel 27 (vgl. Abbildung 13) mit einer Anwendung der gewillkürten Nachrangregelung für den "zweiten Drittverbrauch" |