Regelwerk
Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung - Inhalt =>
1. Abgrenzung von selbst verbrauchten zu weitergeleiteten Strommengen
2. Geringfügige Stromverbräuche Dritter, § 45 EnFG
3. Messen und Schätzen, § 46 EnFG
4. Messwandler
5.