Regelwerk

Hinweisblatt zur Strommengenabgrenzung
- Inhalt =>

1. Abgrenzung von selbst verbrauchten zu weitergeleiteten Strommengen

2. Geringfügige Stromverbräuche Dritter, § 45 EnFG

3. Messen und Schätzen, § 46 EnFG

4. Messwandler

5.