VSU Boden und Altlasten (3)

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Mindestanforderungen an die Untersuchungsstellen hinsichtlich einer qualitätsgesicherten Probenahme Anhang 2 21


Grundlegende Anforderungen
Umfangreiche Kenntnis der jeweils gültigen Gesetze und einschlägigen Normen - insbesondere der BBodSchV -, Richtlinien und Empfehlungen für den Bereich Probenahme. Dazu gehören auch die entsprechenden Ausführungen der "Arbeitshilfe Qualitätssicherung" der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO, 2002)
Vorliegen aktueller Standardarbeitsanweisungen (SOPs) mit Aussagen zu den Bereichen Probenahme, ggf. Probenkonservierung, Probentransport und -lagerung und Qualitätssicherungsmaßnahmen (z.B. Schutz vor Querkontaminationen, Blindwertkontrollen) und Arbeitssicherheit
Vollständigkeit der materiellen und organisatorischen Voraussetzungen (Geräte, qualifiziertes Personal); geeignetes Fahrzeug (weitgehender Ausschluss von Querkontaminationen, z.B. durch räumliche Trennung)
Probenahme gemäß einer schriftlichen oder elektronischen und vollständigen Probenahmeplanung
Begründung für vom Probenahmeplan/den einschlägigen Richtlinien (z.B. Merkblätter) abweichende Vorgehensweise
Hinreichend genaue Einmessung der Probenahmestellen gemäß der Probenahmeplanung
Protokollierung der Probenahme mit Angabe des Probenehmers
Fotografische Aufnahme des Untersuchungsstandortes und der näheren Umgebung
Mitführen geeigneter Probengefäße nach Absprache mit dem beauftragten Labor und Dokumentation aller Probengefäße (einschließlich Verschlüsse und Dichtungen bei leichtflüchtigen Stoffen)
Geeignete Konservierung und Vorbehandlung der Proben, genaue Dokumentation der Konservierungs- und Probenvorbereitungsmaßnahmen vor Ort (inkl. Zusatzstoffe, Filtration, Teilproben etc.)
Dokumentation der Transport-, Lagerbedingungen und Lagerzeiten
Sind probenehmende Untersuchungsstelle und Labor getrennte Stellen, ist ein Übergabeprotokoll an das Labor mit Angabe aller für das Labor relevanten Informationen (insbesondere zu Besonderheiten oder Auffälligkeiten) zu erstellen sowie von Seiten des Labors zu dokumentieren, ob der Probeneingang fachgerecht erfolgte. Bezüglich Probenahmegefäßen, -mengen, -füllständen, -konservierung etc. (s. o.) sowie Probenlagerung und Probentransport ist daher vorab eine Absprache mit dem Labor notwendig
Durchführung und Dokumentation von Blindwertmessungen bei Grundwasser- und Bodenluftprobenahmen, z.B. als Erfolgskontrolle nach einer Gerätereinigung


Mindestanforderungen bei der Grundwasserprobenahme
Mitführen von Unterlagen zu den Grundwassermessstellen (optimal: Messstellenpass) mit Angaben zur Lage der GW-Messstellen und deren Ausbau (vollständig/partiell verfiltert; Material; Höhe des Beginns der Filterstrecken; Bezeichnung des Messpunktes an der jeweiligen Messstelle; Lage des verwendeten, amtlichen Bezugshöhenfestpunktes etc.)
Dokumentation der Witterung am Tag der Probenahme und an den Vortagen, insbesondere Niederschlagsereignisse
Dokumentation und Eignung der eingesetzten Geräte und Materialien zur Probenahme; z.B. Tauchmotorpumpe mit Frequenzumwandler, Steigrohre (Saugpumpen und Schläuche sind in der Regel ungeeignet)
Prüfung auf aufschwimmende Phase
Beobachtung einer Beeinflussung der Grundwassersituation durch Umgebungseinflüsse, wie z.B. Bautätigkeiten, Wasserhaltungen im unmittelbaren Umfeld der Messstelle.
Dokumentation der Einhängetiefe der Pumpe (und der überstehenden Wassersäule), Pumpleistung, Pumpdauer und der gemessenen Messstellentiefe
Berücksichtigung der im Rahmen der Erstbeprobung optimierten Probenahmeparameter (u. a. Einhängetiefe Pumpe, Pumprate und -dauer, Konstanz der Vor-Ort-Parameter), z.B. aus einem Messstellenpass, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu gewährleisten
Dokumentation des Grundwasserstands vor, während und nach der Probenahme
Ermittlung und Dokumentation der Vor-Ort-Parameter bis zum Zeitpunkt der Probenahme und Angabe des insgesamt abgepumpten Volumens (und Anzahl des ausgetauschten Messstellenvolumens)
Mitführen einer Membran-Druckfiltrationseinheit zur schnellen Vor-Ort-Filtration der Grundwasserprobe
Kühle und dunkle Aufbewahrung der Wasserproben bei 2-5 °C


Mindestanforderungen bei der Probenahme von Fließ- und Standgewässern
Mitführen von Unterlagen (u. a. Probenahmeplan, Arbeitsanweisung) zur Probenahmestelle
Dokumentation der Witterung am Tag der Probenahme und den Vortagen, insb. Niederschlagsereignisse und Temperatur
Dokumentation und Eignung der eingesetzten Geräte und Materialien zur Probenahme
Prüfung auf aufschwimmende Phase oder oberflächliche Verfärbungen
Prüfung der Beeinflussung der Wassersituation durch Umgebungseinflüsse
Dokumentation der Tiefe des abgeschöpften bzw. abgepumpten Wassers
Probenahme entsprechend den in den Unterlagen genannten Vorgaben
Falls Messpegel vorhanden: Protokollierung des Wasserstands bei der Probenahme
Ermittlung und Dokumentation der Vor-Ort-Parameter zum Zeitpunkt der Probenahme

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(Stand: 28.03.2023)

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