VSU Boden und Altlasten (2)

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Anforderungen an die Sachkunde und gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen im Bereich Boden und Altlasten Anlage 1 17
(zur VSU Boden und Altlasten)

Die Sachverständigentätigkeit im Bereich Bodenschutz/Altlasten erfordert ein weitgefächertes Spektrum natur- und ingenieurwissenschaftlicher Kenntnisse und Erfahrungen. Erforderlich ist im besonderen Maße ein fach- und medienübergreifendes Verständnis sowie in der Regel interdisziplinäres Arbeiten.

Sachverständige müssen die allgemeinen Anforderungen nach Teil a und die besonderen Anforderungen nach Teil B für das jeweilige Sachgebiet, für das die Zulassung beantragt wird, erfüllen.

Sachverständige für Bodenschutz/Altlasten müssen im besonderen Maße befähigt sein,

Teil A
Allgemeine Anforderungen

I. Vor- und Fortbildung

  1. Abgeschlossenes Studium an einer Universität oder Fachhochschule der bei den einzelnen Sachgebieten genannten Fachrichtungen oder eine gleichwertige Qualifikation,
  2. eine mindestens fünfjährige praktische Tätigkeit vorzugsweise im Bereich Bodenschutz/ Altlasten oder in Umweltbereichen mit engem Bezug zum Bereich Bodenschutz/Altlasten (z.B. Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft), davon eine mindestens dreijährige Tätigkeit, bei der eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen waren, sowie
  3. erfolgreiche Teilnahme an geeigneter Fortbildung in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung.

II. Allgemeine fachliche Kenntnisse

  1. Grundkenntnisse in Geologie, Hydrogeologie und Bodenkunde,
  2. Grundkenntnisse in anorganischer, organischer, physikalischer und technischer Chemie,
  3. Kenntnisse geeigneter Methoden der Erfassung, Gefährdungsabschätzung, Sanierung und Überwachung,
  4. Kenntnisse in der Bewertung von Bodenfunktionen in Bezug auf deren Funktionserfüllung oder Empfindlichkeit gegenüber Einwirkungen,
  5. Grundkenntnisse in Arbeitsschutz und in Gesundheitsschutz,
  6. Grundkenntnisse in Datenanalyse, Statistik und Informationsverarbeitung,
  7. Kenntnisse der grundlegenden fachlichen Regelwerke.

III. Allgemeine rechtliche Kenntnisse

  1. Grundkenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere
  2. Kenntnisse über Aufbau und Zuständigkeitsregelungen der öffentlichen Verwaltung.

Teil B
Sachgebietsspezifische Anforderungen

I. Sachgebiet "Flächenhafte und standortbezogene Erfassung Historische Erkundung"

1. Fachrichtung

  1. Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Geologie, Bodenkunde, Physische Geographie, Geoökologie, Landschaftsökologie oder Geodäsie mit geeigneten Studienschwerpunkten, oder
  2. abgeschlossenes Studium anderer Fachrichtungen der Natur-, Ingenieur- oder Geschichtswissenschaften, wenn der Nachweis einer für das Sachgebiet hinreichenden Ausbildung erbracht wird.

2. Besondere fachliche Kenntnisse

Sachverständige müssen in der Lage sein, die für die Erhebungen über altlastverdächtige Flächen (standortbezogen oder flächenhaft)

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(Stand: 23.06.2022)

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