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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Umsetzung der GAP-Konditionalität in Nordrhein-Westfalen
- Nordrhein-Westfalen -

Vom 8. August 2023
(GV.NRW vom 28.08.2023 S. 1060)



Artikel 1
LESchVO NRW - Landeserosionsschutzverordnung NRW
Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen

- wie eingefügt -

Artikel 2
LFMKVO NRW - Landes-Feuchtgebiets- und Moorkulissenverordnung NRW
Verordnung zur Ausweisung einer Gebietskulisse Feuchtgebiete und Moore in Nordrhein-Westfalen

- nicht dargestellt -

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

.

Methodik zur Einteilung von Flächen nach dem Grad ihrer Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen Anlage 1
(zu Artikel 1 § 2)

1. Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser

Die Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser erfolgt nach DIN 19708:2022-08 "Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG1". Dabei sind der R-Faktor (Regenerosivität), der K-Faktor (Bodenerodierbarkeit) und der S-Faktor (Hangneigung) verpflichtend zu verwenden.

Klassifikation der Erosionsgefährdung durch Wasser

Die Einstufung eines Feldblocks im Hinblick auf die Erosionsgefährdung durch Wasser entspricht dem Median (=Zentralwert) der Werte der Rasterzellen, deren Mittelpunkte im Feldblock liegen. Dieser Wert wird entsprechend der Spalte 1 (K*S*R) der Tabelle in Anlage 3 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung den Konditionalitätsstufen KWasser1oder KWasser2zugeordnet.

2. Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wind

Grundlage für die Berechnung der Erosionsgefährdung durch Wind ist die Ableitung der standortabhängigen Erosionsgefährdung eines trockenen und vegetationsfreien Bodens nach Anlage 4 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (DIN 19706:2013-02), indem Informationen des Fachinformationssystems Bodenkunde mit Informationen zur mittleren Windgeschwindigkeit in 10 Meter über Grund miteinander verknüpft werden.

Dabei wird die Erodierbarkeit des Bodens durch Auswertung von Daten aus dem Fachinformationssystem Bodenkunde (Aktualitätsstand: 2. November 2022) berechnet.

Entsprechend der DIN 19706:2013-02 werden diese Daten mit Daten der mittleren Windgeschwindigkeit in 10 Meter über Grund zur standortabhängigen Erosionsgefährdung eines vegetationsfreien und trockenen Bodens verknüpft. Dargestellt werden die Standorte, die eine sehr hohe standortabhängige Erosionsgefährdung (Stufe 5) aufweisen.

Die Daten sind entsprechend der DIN 19706:2013-02 aufbereitet.

_____
1) ABAG: Allgemeine Bodenabtragsgleichung

.

Übersichtskarte Gebietskulisse Feuchtgebiete und Moore NRW Anlage 1
(zu Artikel 2 § 1 Absatz 1)

- nicht dargestellt -

.

Übersichtskarte der Gebiete auf der Grundlage der Feldblockgrenzen Anlage 2
(zu Artikel 1 § 3 Absatz 6)

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ID: 231685

ENDE

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(Stand: 04.09.2023)

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