NBodSUVO
- Inhalt -
Erster Teil
Sachverständige
§ 1 Anerkennung von Sachverständigen
§ 2 Anerkennungsvoraussetzungen
§ 3 Pflichten anerkannter Sachverständiger
§ 4 Anerkennungsverfahren
§ 4a Bewertung der Sachkunde
§ 5 Befristung der Anerkennung
§ 6 Vereinfachtes Verfahren
§ 7 Verzeichnis der Sachverständigen, öffentliche Bekanntgabe
§ 8 Erlöschen und Widerruf der Anerkennung
§ 9 Zuständige Stelle
Zweiter Teil
Untersuchungsstellen
§ 10 Mitteilungspflicht anerkannter Sachverständiger
§ 11 Sachkunde und Zuverlässigkeit von Untersuchungsstellen
§ 12 Übergangsregelungen
§ 13 - gestrichen -
Dritter Teil
Schlussvorschrift
§ 14 In-Kraft-Treten
Anlage Anforderungen an die Sachkunde und die gerätetechnische Ausstattung von Sachverständigen
1 Allgemeine Anforderungen
1.1 Grundsätzliche Befähigungen
1.2 Vor- und Fortbildung
1.3 Allgemeine fachliche Kenntnisse
1.4 Allgemeine rechtliche und verwaltungsorganisatorische Kenntnisse
2 Sachgebietsspezifische Anforderungen
2.1 Sachgebiet "Flächenhafte und standortbezogene Erfassung und historische Erkundung"
2.1.1 Fachrichtung
2.1.2 Besondere fachliche Befähigungen
2.1.3 Besondere fachliche Kenntnisse
2.2 Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Gewässer"
2.2.1 Fachrichtung
2.2.2 Besondere fachliche Befähigungen
2.2.3 Besondere fachliche Kenntnisse
2.3 Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Pflanze, Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien"
2.3.1 Fachrichtung
2.3.2 Besondere fachliche Befähigungen
2.3.3 Besondere fachliche Kenntnisse
2.4 Sachgebiet "Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Mensch"
2.4.1 Besondere fachliche Befähigungen
2.4.2 Besondere fachliche Kenntnisse
2.5 Sachgebiet "Sanierung"
2.5.1 Fachrichtung
2.5.2 Besondere fachliche Befähigungen
2.5.3 Besondere fachliche Kenntnisse
2.6 Sachgebiet "Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser"
2.6.1 Fachrichtung
2.6.2 Besondere fachliche Befähigungen