Regelwerk, Boden/Altlasten

VO über Sachverständige
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§ 1 Anerkennung von Sachverständigen

§ 2 Anerkennungsvoraussetzungen

§ 3 Pflichten von anerkannten Sachverständigen

§ 4 Anerkennungsverfahren

§ 5 Fachgremium

§ 6 Befristung der Anerkennung

§ 7 Vereinfachtes Verfahren

§ 8 Bekanntgabe

§ 9 Erlöschen der Anerkennung

§ 10 Inkrafttreten; Außerkrafttreten

Anlage (zu § 2)
Anforderungen an die erforderliche Sachkunde (Fachliche Voraussetzungen) 

1. Allgemeine Anforderungen

1.1 Vor- und Fortbildung

1.2 Allgemeine fachliche Kenntnisse

1.3 Allgemeine rechtliche und verwaltungsorganisatorische Kenntnisse

2. Sachgebietsspezifische Anforderungen

2.1 Sachgebiet flächenhafte und standortbezogene Erfassung/ Historische Erkundung

2.1.1 Fachrichtung

2.1.2 Besondere fachliche Kenntnisse

2.2 Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer

2.2.1 Fachrichtung

2.2.2 Besondere fachliche Kenntnisse

2.3 Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien

2.3.1 Fachrichtung

2.3.2 Besondere fachliche Kenntnisse

2.4 Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch

2.5 Sachgebiet Sanierung

2.5.1 Fachrichtung

2.5.2 Besondere fachliche Kenntnisse

2.6 Sachgebiet Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen aufgrund von Bodenerosion durch Wasser

2.6.1 Fachrichtung

2.6.2 Besondere fachliche Kenntnisse

3.