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Regelwerk

Altflächendatei - Verfahren zur Datenübermittlung nach § 4 der Altflächendatei-Verordnung
- Hessen -

Vom 15.Dezember 2011
(StAnz.Nr. 1 vom 02.01.2012 S. 25)


Bezug:

1. Mitteilung vom 20. Juli 2010 (StAnz. S. 1868)

2. Altflächendatei-Verordnung vom 7. Oktober 2011 (GVBl. I S. 666)

Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie führt in Zusammenarbeit mit den Bodenschutzbehörden der Regierungspräsidien, der Landkreise und kreisfreien Städte die Altflächendatei (§ 8 des Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetzes, HAltBodSchG, vom 28. September 2007 [GVBl. I S. 652]). Für die Datenübermittlung zwischen Pflichtigen (Gemeinden, Untersuchungspflichtige, Sanierungsverantwortliche), deren Beauftragten (Ingenieurbüros, Sachverständige, Untersuchungsstellen) und den Behörden sollen nach § 4 der Altflächendatei-Verordnung definierte elektronische Standards genutzt werden. Diese legt das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) fest. Sie werden auf der Internetseite http://www.hlug.de veröffentlicht. Die Altflächendatei-Verordnung sieht vor, dass hierauf auch im Staatsanzeiger für das Land Hessen hinzuweisen ist.

Vorab hatte das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie mit der Mitteilung vom 20. Juli 2010 (StAnz. S. 1868) angekündigt, dass im Rahmen der seinerzeit noch zu erlassenden Altflächendatei-Verordnung die Nutzung einer elektronischen Schnittstelle verbindlich vorzusehen ist. Entsprechende Dateien wurden zum Download zur Verfügung gestellt; insbesondere konnte die Schnittstelle bereits für den Datenaustausch genutzt werden.

Die Altflächendatei-Verordnung ist am 2. November 2011 in Kraft getreten, so dass die elektronische Datenübermittlung nunmehr verbindlich zu nutzen ist. Die Verwendung der beschriebenen Standards trägt zum optimierten Datenaustausch bei. Die elektronische Schnittstelle erlaubt das fehlerfreie Einlesen der Daten in die Altflächendatei und bietet darüber hinaus die Möglichkeit, die in der Altflächendatei vorhandenen Daten den berechtigten Institutionen auf diesem Weg zur Verfügung zu stellen. Das vom Land Hessen entwickelte Datenübertragungssystem DATUS besteht aus zwei Software-Paketen, die wahlweise und unentgeltlich genutzt werden können:

  1. der offenen xml-Schnittstelle
  2. der Anwendung DATUS mobile.

Zu beiden Paketen gehört ein Codierungstool, das die sichere Datenübermittlung gewährleistet.

Für die Nutzung der offenen Schnittstelle werden zwei Schemadateien, die xml-Datei mit den Inhalten von Auswahllisten und ein Validierungstool, benötigt. Die Anwendung DATUS mobile ist eine komfortable Alternative für die direkte Dateneingabe. Die Auswahllisten sind in das Programm integriert.

Die auf der Internetseite angebotenen Programme enthalten keine Daten. Daten werden erst auf Anforderung per E-Mail verschlüsselt den Berechtigten zur Verfügung gestellt.

Die erforderlichen Dateien und Anwendungen sowie relevante Hintergrundinformationen (Installations- und Bedienungsanleitungen, Beschreibung der Schemadateien, FAQ) stehen unter folgender URL-Adresse zum kostenlosen Download bereit: http://www.hlug. de - Altlasten - DATUS.

Alle Anwendungen und Informationen werden kontinuierlich aktualisiert. Für die Nutzung der verschiedenen Module ist eine Anmeldung und Registrierung erforderlich. Support wird vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie unter der Adresse datusfisag@hlug.hessen.de angeboten.

ENDE

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