umwelt-online: Archivdatei - BayBodSchVwV 2000 - Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (5)

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1.4 Ermittlung des Gefährdungspotentials für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt)

Aus den Angaben für das Emissions-, Transmissions- und Immissionspotential (Nrn. 1.1.4, 1.2.4 und 1.3.4) ergibt sich unter Nr. 1.4.4 eine Gesamtpunktzahl. Mit dieser kann unter Nr. 1.4.5 die relative Bewertung für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) bestimmt werden.

Relative Einstufung der Potentiale und Angabe in Punkten Einstufung in Punkten:
Erstbewertung historische
Erkundung
1.4.1 Emissionspotential nach 1.1.4          
sehr hoch → 4        
hoch → 3        
mittel → 2        
niedrig →1        
sehr niedrig → 0        
nicht vorhanden → -        
(Gefährdungspotential nicht vorhanden; für den Pfad Boden-Mensch sind keine weiteren Untersuchungen notwendig)        
1.4.2 Transmissionspotential nach 1.2.4        
hoch → 3        
mittel →2        
niedrig → 1        
1.4.3 Immissionspotential nach 1.3.4        
sehr hoch → 4        
hoch → 3        
mittel → 2        
niedrig → 1        
sehr niedrig → 0        
1.4.4 Summe der Punkte aus Emissionspotential, Transmissions- und Immissionspotential:        
1.4.5 Gefährdungspotential für den Wirkungsfad Boden-Mensch (direkter Kontakt)
Summe der Punkte 1.4.4 Gefährdungspotential Erstbewertung historische Erkundung
≥ 9 sehr hoch . . .

Gefährdungs-
potential

. . .

Gefährdungs-
potential

8 hoch
5 - 7 mittel
2 - 4 niedrig
0 - 1 sehr niedrig
- nicht vorhanden
Sind Sofortmaßnahmen erforderlich?   ja [ ] nein [ ]

zu 1.4.6: Fälle, in denen ein Gefährdungspotential für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) ausgeschlossen wurde, sind zu begründen.

Teil 2 Ermittlung des Gefährdungspotentials von Flächen mit Verdacht auf Altlasten und bestimmte stoffliche schädliche Bodenveränderungen für den Wirkungspfad Boden-Gewässer

(Gefährdungsabschätzung)

2.1 Bewertung des Emissionspotentials


Bewertungskriterien Bewertungs- stufe Einstufung
Erstbewertung Historische Erkundung
2.1.1 Potential an wassergefährdenden Stoffen
Zur Beurteilung können z.B. i.V.m. Tab. 2 und 3 die Wassergefährdungsklassen der KBwS herangezogen werden.
     
- große Mengen/Frachten stark wassergefährdender Stoffe sehr hoch [ ] [ ]
- geringe Mengen/Frachten stark wassergefährdender Stoffe oder große Mengen/Frachten wassergefährdender Stoffe hoch [ ] [ ]
- geringe Mengen/Frachten wassergefährdender Stoffe oder große Mengen/ Frachten schwach wassergefährdender Stoffe mittel [ ] [ ]
- geringe Mengen/Frachten schwach wassergefährdender Stoffe oder große Mengen / Frachten i.a. nicht wassergefährdender Stoffe niedrig [ ] [ ]
- nachweislich keine wassergefährdenden Stoffe vorhanden
In diesem Fall ist kein Gefährdungspotential vorhanden. Die Ermittlung von Transmissions- und Immissionspotential ist nicht notwendig.
nicht vorhanden [ ] [ ]
2.1.2 Erhöhung des Emissionspotentials      
Begründung
(z.B. Verdachtsfläche größer als 10.000 m2 oder Volumen großer als 50.000 m3 Dauer der relevanten Nutzung länger als 20 Jahre; äußerlich wahrnehmbare Schadwirkungen, insb. belastete Sickerwasseraustritte, industrielle Struktur in der Region bei Altablagerungen)
+ 1 Stufe [ ] [ ]
2.1.3 Erniedrigung des Emissionspotentials      
Begründung
(z.B. günstiges Abbau. und Sorptionsverhalten; hohe Säureneutralisationskapazität)
-1 Stufe [ ] [ ]
2.1.4 Emissionspotential
Ergebnisse aus 1.1, 1.2 und 1.3 sehr hoch [ ] [ ]
hoch [ ] [ ]
mittel [ ] [ ]
niedrig [ ] [ ]
nicht vorhanden [ ] [ ]

2.2 Bewertung des Transmissionspotentials

Bewertungskriterien Bewertungs-
stufe
Einstufung
Erstbewertung Historische Erkundung
2.2.1 Untergrundbeschaffenheit      
(Durchlässigkeit des Sickerraumes)      
- sehr stark durchlässig (kf > 10-2 m/s) sehr hoch [ ] [ ]
- stark durchlässig (kf > 10-4 bis 10-2 m/s) hoch [ ] [ ]
- durchlässig (kf > 10-6 bis 10-4 m/s) mittel [ ] [ ]
- schwach durchlässig (kf > 10-8 bis 10-6 m/s) niedrig [ ] [ ]
- sehr schwach durchlässig (kf < 10-8 m/s) sehr niedrig [ ] [ ]
2.2.2 Grundwasserflurabstand
(maximaler Grundwasserstand)
     
- 0 - 2 m oder Fuß der Altlast im Grundwasser sehr hoch [ ] [ ]
- 2-5 m hoch [ ] [ ]
- 5-10 m mittel [ ] [ ]
- 10-20 m niedrig [ ] [ ]
- >20 m sehr niedrig [ ] [ ]
2.2.3 Erhöhung des Transmissionspotentials      
Begründung:
(z.B. Hangwasserzutritt; Lage im Überschwemmungsgebiet; Abschwemmung in oberirdische Gewässer)
+ 1 Stufe [ ] [ ]
2.2.4 Erniedrigung des Transmissionspotentials (Sohlabdichtung)
Begründung:
(z.B. wirksame Sohlabdichtung, Überbauung, hoher Tongehalt)
-1 Stufe [ ] [ ]
2.2.5 Erniedrigung des Transmissionspotentials
(Oberflächenabdichtung)
Begründung:
-1 Stufe [ ] [ ]
2.2.6 Transmissionspotential
Ergebnis aus 2.1 oder 2.2 (das ungünstigere Kriterium aus 2.1 und 2.2 ist anzusetzen) sowie 2.3, 2.4 und 2.5 sehr hoch [ ]  
hoch [ ]  
mittel [ ]  
niedrig [ ]  
sehr niedrig [ ]  

2.3 Bewertung des Immissionspotentials

In der Phase der Erfassung und historischen Erkundung liegen i.d.R. noch keine Wasseranalysen vor, die als Grundlage für die Abschätzung des Immissionspotentials dienen könnten, daher erfolgt die Ermittlung des Gefährdungspotentials i.d.R. ausschließlich aufgrund des Emissions- und Transmissionspotentials.


Bewertungskriterien Bewertungs-
stufe
Einstufung
Erstbewertung Historische Erkundung
2.3.1 Verunreinigungsgrad des Grundwassers      
deutlich beeinflusst hoch [ ] [ ]
erkennbar beeinflusst mittel [ ] [ ]
nicht beeinflusst/geringfügig nicht vorhanden [ ] [ ]
keine Untersuchungsergebnisse vorhanden nicht bewertet [ ] [ ]
2.3.2 Erhöhung des Immissionspotentials
Begründung:
(z.B. hohe Grundwasserfließgeschwindigkeit (> 5 m/d); hohe Stofffrachten; oberirdisches Gewässer ist gefährdet oder bereits belastet)
+ 1 Stufe [ ] [ ]
2.3.3 Erniedrigung des Immissionspotentials
Begründung:
(z.B. keine Abstromverfrachtung zu erwarten)
- 1 Stufe [ ] [ ]
2.3.4 Immissionspotential
Ergebnis aus 3.1, 3.2, und 3.3 hoch [ ] [ ]
mittel [ ] [ ]
nicht vorhanden [ ] [ ]
nicht bewertet [ ] [ ]

2.4 Gefährdungspotential für den Pfad Boden-Gewässer

Bewertungsstufe Punkte Ermittlung der Punktzahl
Erstbewertung Historische Erkundung
2.4.1 Emissionspotential ....
Punkte

[ ]

....
Punkte

[ ]

sehr hoch 4
hoch 3
mittel 2
niedrig 1
nicht vorhanden -
(Gefährdungspotential nicht vorhanden; für den Pfad Boden-Gewasser sind keine weiteren Untersuchungen notwendig)
2.4.2 Transmissionspotential
sehr hoch 4 ....
Punkte
....
Punkte
hoch 3
mittel 2
niedrig 1
sehr niedrig 0
2.4.3 Immissionspotential
hoch 2 ....
Punkte
....
Punkte
mittel
nicht vorhanden bzw. nicht bewertet o
2.4.4 Summe der Punkte aus Emissions-, Transmissions- und Immissionspotential ....
Σ Punkte
....
Σ Punkte
2.4.5 Gefährdungspotential für den Wirkungspfad Boden - Gewässer
Summe der Punkte aus 2.4.4 Gefährdungspotential Erstbewertung Historische Erkundung
≥ 8 sehr hoch . . . . . . . . .
Gefährdungs-
potential
. . . . . . . . .
Gefährdungs-
potential
6-7 hoch
4-5 mittel
2-3 niedrig
1 sehr niedrig
0 nicht vorhanden bzw. nicht bewertet
Sind Sofortmaßnahmen erforderlich? ja [ ] nein [ ]

Das Bewertungsschema ist so aufgebaut, daß insgesamt 10 Punkte erreicht werden können. Emission und Transmission werden gleichrangig mit jeweils maximal 4 Punkten bewertet. Wird eine erhebliche Grundwasserverunreinigung festgestellt, so können bis zu 2 weitere Punkte für das Immissionspotential vergeben werden. Es können daher ohne Kenntnis bzw. Berücksichtigung des Immissionspotentials 8 Punkte (Emissionspotential = 4 Punkte, Transmissionspotential 4 Punkte, Immissionspotential = 0 Punkte) erreicht und so auch ohne Grundwasseruntersuchungen der Verdachtsfläche das höchste Gefährdungspotential zugeordnet werden.

2.5 Ist eine Wasserversorgung oder Heilquelle betroffen?

  Erstbewertung Historische Erkundung
a) Die Untergrundverunreinigung liegt in einem Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebiet:
Die weitere Bearbeitung ist umgehend vorzunehmen.
[ ][ ]
(ja / nein)
b) Die Untergrundverunreinigung liegt im Einzugsgebiet einer Trinkwassererschließung/Heilquelle* oder in einem Vorranggebiet/ Vorbehaltsgebiet nach LEP.
Es ist eine Einzelfallbewertung notwendig, ob eine umgehende Bearbeitung des jeweiligen Einzelfalls erforderlich ist.
* hierunter fallen: Wasserentnahmen aus Grundwasser oder oberirdischen Gewässern für die Gewinnung von Trinkwasser oder Wasser für Lebensmittelbetriebe.
[ ][ ]
(ja / nein)
[ ][ ]
(ja / nein)


weiter .

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