umwelt-online: Archivdatei - BayBodSchVwV 2000 - Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern (4)

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Zur aktuellen Fassung

Teil III:
Daten zur orientierenden Untersuchung, Detailuntersuchung, zu den Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

III.1 Untersuchungen

Sachverständiger/Untersuchungsstelle/Fachbüro für die Untersuchungen:

  Bezeichnung PLZ. Ort Straße, Hausnr. Tel.
orientierende Untersuchung        
Detailuntersuchung        

A) Orientierende Untersuchung

Untersuchtes Medium1 Ergänzungen (z.B. Tiefe) Parameter maximaler Einzelwert Einheit Prüfwertüberschreitung
Boden -
Bemerkung (z.B. Höhe der Überschreitung, Datum des Berichts)
Mensch Nutz-
pflanze
Gewässer
          [ ] [ ] [ ]  
          [ ] [ ] [ ]  
          [ ] [ ] [ ]  
1) u.a. mögliche Medien: Boden (OS), Boden (Eluat),Bodenluft, Sicker- oder Oberflächenwasser

B) Detailuntersuchung

Untersuchtes Medium1 Ergänzungen (z.B. Tiefe) Parameter maximaler Einzelwert Einheit Prüfwertüberschreitung
Boden -
Bemerkung (z.B. Höhe der Überschreitung, Datum des Berichts)
Mensch Nutzpflanze Gewässer
          [ ] [ ] [ ]  
          [ ] [ ] [ ]  
          [ ] [ ] [ ]  
1) u.a. mögliche Medien: Boden (OS), Boden (Eluat), Bodenluft, Sicker- oder Oberflächenwasser

III.2 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Sachverständiger/Untersuchungsstelle/Fachbüro für Maßnahmen zur Gefahrenabwehr:

  Bezeichnung PLZ, Ort Straße, Hausnr. Tel.
Gefahrenabwehr        

A) Art der Maßnahmen

A.1 Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen

[ ] Nutzungsänderung
[ ] Nutzungseinschränkung

A.2 Sicherungsmaßnahmen

[ ] passive hydraulische Maßnahmen (z.B. Grundwasserabsenkung, -umleitung)
[ ] passive pneumatische Maßnahmen (z.B. Gaserfassung)
[ ] Einkapselung
[ ] Immobilisierung
[ ] Oberflächenabdichtung

A.3 Dekontaminationsmaßnahmen

[ ] passive Maßnahmen (z.B. natural attenuation, reaktive Wände, funnel-and-gate)
[ ] aktive hydraulische Maßnahmen (z.B. Grundwasserentnahme)
[ ] aktive pneumatische Maßnahmen (z.B. Bodenluftabsaugung)
[ ] chem.-phys. Behandlung (z.B. Extraktion, Stripping, Adsorption, Oxidation, Reduktion, Fällung)
[ ] biologische Behandlung
[ ] thermische Behandlung
[ ] Aushub/Umlagerung zur Entsorgung

  [ ] Beseitigung auf Deponie in Bayern . . . . . . . .t
[ ] Verwertung auf Deponie in Bayern . . . . . . . .t
[ ] Verwertung auf Deponie, nicht in Bayern . . . . . . . .t
[ ] Verwertung im Bergversatz . . . . . . . .t
[ ] Verwertung (Sonstige) . . . . . . . .t

B) Ergänzende Angaben zu Sanierungs-, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen

B.1 Sanierungsziele

Medium Schadstoff Zielwert Einheit erreichter Wert Einheit Bemerkung (z.B. Pfadangabe)
             
             

B.2 Schadstoffmengen

Folgende Schadstoffmengen wurden entfernt oder gesichert:

Schadstoff durchschnittliche Konzentration [m/kg] Masse an Schadstoff [t] Bemerkung
(Art der Maßnahme vgl. A)
       
       

.

 Ermittlung des Gefährdungspotentials
(Gefährdungsabschätzung)
und der Bearbeitungspriorität
Anhang 2
(zur BayBodSchVwV)

Allgemeine Erläuterungen

Der Anhang 2 "Ermittlung des Gefährdungspotentials (Gefährdungsabschätzung) und der Bearbeitungspriorität" ist bezüglich der Gefährdungsabschätzung von Altlastverdachtsflächen und Verdachtsflächen bestimmter stofflicher schädlicher Bodenveränderungen wirkungspfadbezogen in Teil 1: Pfad Boden-Mensch (direkter Kontakt) und Teil 2: Pfad Boden-Gewässer gegliedert. Für die Ermittlung der Bearbeitungspriorität ist Teil 3 heranzuziehen.

Das Bewertungsschema ist erstmals im Rahmen der "Erhebung" vollständig auszufüllen und im Zuge des Verfahrensabschnitts "historische Erkundung" zu überprüfen und zu aktualisieren. Untersuchungsergebnisse zur Schadstoffkonzentration und -verteilung im Boden bzw. zum Schadstofftransfer in andere Umweltmedien sind in diesen Bearbeitungsphasen im allgemeinen nicht verfügbar. Insofern sind zunächst viele Angaben abzuschätzen.

Das Gefährdungspotential für die Wirkungspfade Boden-Mensch (direkter Kontakt) und Boden-Gewässer wird jeweils nach Abschluß der Verfahrensabschnitte "Erhebung" und "historische Erkundung" über Punkte für drei Einzelpotentiale (Emission, Transmission, Immission) abgeschätzt. Durch Zusammenführung der einzelpfadbezogenen Gefährdungspotentiale ergibt sich nach Teil 3 die fachliche Bearbeitungspriorität für den nächsten Verfahrensabschnitt. Die Prioritätensetzung ist erforderlich, um die knappen Ressourcen optimal für die vorrangig notwendigen Maßnahmen einsetzen zu können.

Teil 1 Ermittlung des Gefährdungspotentials von Flächen mit Verdacht auf Altlasten und bestimmte stoffliche schädliche Bodenveränderungen für den Wirkungspfad Boden-Mensch (direkter Kontakt)

(Gefährdungsabschätzung)

1.1 Einstufung des Emissionspotentials (Stoffpotentials)

Bewertungskriterien Einstufung Erstbewertung historische Erkundung
1.1.1 Umweltgefährdende/ Toxikologischen Eigenschaften von Stoffen oder Abfällen: hoch [ ] [ ]
1.1.1.1 Wenn Einzelstoffe nicht bekannt sind, Abschätzung entsprechend Tabelle 1 mittel [ ] [ ]
und/oder niedrig [ ] [ ]
1.1.1.2 Wenn einzelne Stoffe oder Stoffgemische nach Untersuchungen bekannt sind oder zu erwarten sind:      
- sehr giftige oder krebserzeugende oder fortpflanzungsgefährdende oder erbgutverändernde Stoffe oder entsprechende Abfälle, oder brennbare (Deponie-) Gase in der Nähe von Gebäuden (Explosionsgefahr) sehr hoch [ ] [ ]
- giftige Stoffe hoch [ ] [ ]
- gesundheitsschädliche Stoffe mittel [ ] [ ]
oder      
1.1.1.3 Nachweislich keine gesundheitsschädigenden Stoffe vorhanden
(In diesem Fall ist kein Gefährdungspotential vorhanden. Die Ermittlung von Transmissions- und Immissionspotential ist nicht notwendig.)
nicht vorhanden [ ] [ ]
1.1.2 Erhöhung der Einstufung z.B.      
- bei ungünstiger Stoffverteilung (hohe punktuelle Belastungen, "hot spots"), oder bei Branchen mit besonders überwachungsbedürftigen Abfällen im Umfeld einer Altablagerung + 1 Stufe [ ] [ ]
- bei nachgewiesenen Emissionen gesundheitsschädlicher Stäube oder Gase (vgl. Erfassungsbogen) + 1 Stufe [ ] [ ]
1.1.3 Absenkung der Einstufung, z.B.
bei Stoffen in günstiger Bindungsform (Cr(III) statt Cr(VI)) oder wenn Verbindungen kaum bioverfügbar (schwer resorbierbar) sind
- 1 Stufe [ ] [ ]
1.1.4 Emissionspotential

Ergebnis aus den Angaben zu den Nrn. 1.1.1, 1.1.2 und 1.1.3

sehr hoch [ ] [ ]
hoch [ ] [ ]
mittel [ ] [ ]
niedrig [ ] [ ]
sehr niedrig [ ] [ ]
nicht vorhanden [ ] [ ]
zu 1.1.1: Wenn Angaben unter 1.1.1.1 und 1.1.1.2 gemacht werden und diese unterschiedlich sind, ist zur Bestimmung von 1.1.4 die höhere der beiden Einstufungen zu verwenden.
zu 1.1.1.2: Hinweise zu Schadstoffeinstufungen finden sich u.a. in der Stoffliste zu § 4a GefStoffV sowie in den Datenbanken ICSC und CIVS (http://www.bgw.de). Sind z.B. aus der Ablagerung von Hausmüll oder anderen organischen Stoffen oder produktionsspezifischen Abfällen brennbare (Deponie-) Gase zu erwarten, so ist im Bereich von überbauten Flächen (Gebäude) aus Vorsorgegründen zunächst die Bewertungsstufe "sehr hoch" anzunehmen.
zu 1.1.2: Um im begründeten Einzelfall mögliche Gesundheitsrisiken ausreichend berücksichtigen. zu können, ist hier eine zweimalige Höherstufung möglich.

Tabelle 1: Relative Einstufung der Stoffgefährlichkeit von "branchenspezifischen Stoffgemischen" oder abgelagerten Abfällen:


   
Branchen Bewertungsstufe
Abfallverwertung mittel
Aufarbeitung von organischen Lösungsmitteln. Chemikalien hoch
Chemische Reinigungen hoch
Eisen-, Stahlherstellung u. Metallgießereien hoch
Elektrotechnik u. Halbleiterbauelemente hoch
Erzeugung und Verarbeitung von Leder mittel
Galvanik. Oberflächenveredlung. Härtung von Metallen hoch
Gaserzeugung / Kokereien hoch
Herstellung und Verarbeitung von Glas und Keramik hoch
Herstellung und Verarbeitung von Textilien mittel
Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff. Papier. Karton mittel
Herstellung von Batterien. Akkumulatoren mittel
Herstellung von Farben und Lacken hoch
Herstellung von Handelsdünger niedrig
Herstellung von Kunststoffen mittel
Herst. von org. Grundstoffen. Chemik. und Pharmazeutika hoch
Herstellung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) hoch
Herstellung von Speiseölen und Nahrungsfetten niedrig
Holzbe- und -verarbeitung, Holzimprägnierung hoch
Maschinenbau mittel
Militärische Liegenschaften hoch
Mineralölverarbeitung /Mineralöllagerung (inkl. Altöl) mittel
NE-Metallerzbergbau, -hütten, -schmelzwerke mittel
Tankstellen mittel
Tierkörperbeseitigung, Tierkörperverwertung niedrig
Verarbeitung von Gummi. Kunststoffen und Asbest mittel
 
Altablagerung  
Bauschutt niedrig
Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle mittel
besonders überwachungsbedürftige ("Sonderabfall") hoch

Erläuterungen:

Solange keine Informationen zu Art und Höhe der Schadstoffbelastung vorliegen, kann mit Tabelle 1 für die Bewertung des Wirkungspfades Boden-Mensch (direkter Kontakt) hilfsweise die relative Stoffgefährlichkeit eingestuft werden. Bei nicht genannten Branchen sind im Einzelfall Einstufungen zu treffen.

1.2 Einstufung des Transmissionspotentials (Stoffausbreitung)

Für das Schutzgut "menschliche Gesundheit" sind die Möglichkeiten der oralen oder inhalativen - in Sonderfällen auch der dermalen - Schadstoffaufnahme durch Menschen von Bedeutung. Der oberflächige Versiegelungsgrad einer Verdachtsfläche bestimmt somit wesentlich das Ausmaß, in dem eine Aufnahme von Schadstoffen aus kontaminierten Böden oder Abfällen durch Direktkontakt oder infolge Staubbildung und Gasaustritten möglich ist.

Bewertungskriterien Einstufung Erstbewertung historische Erkundung
1.2.1 Versiegelungsgrad der Oberfläche      
- teilweise oder nicht versiegelt, teilweise oder nicht bewachsen (z.B. vegetationsfreie Spielflächen oder Kleingärten) hoch [ ] [ ]
- teilweise oder nicht versiegelt, aber durchgehend bewachsen (z.B. Rasenflächen, Flächen mit geschlossener Vegetationsdecke sowie stark verdichtete Bodenoberflächen (Wege)) mittel [ ] [ ]
- vollständig versiegelt/abgedichtet (Asphalt, Gebäude, etc.) niedrig [ ] [ ]
1.2.2 Erhöhung der Einstufung z.B. wenn Abfälle oder kontaminierter Boden an der Oberfläche zugänglich oder Überdeckung geringer als 0,35 Meter + 1 Stufe [ ] [ ]
1.2.3 Absenkung der Einstufung, z.B. wenn Überdeckung größer als 1 Meter bei sehr hohem oder hohem Emissionspotential nach Nr. 1.1.4; oder Überdeckung größer als 0,35 Meter bei mittlerem oder niedrigem Emissionspotential nach Nr. 1.1.4 - 1 Stufe [ ] [ ]
1.2.4 Transmissionspotential Ergebnis aus den Angaben zu Nrn. 1.2.1, 1.2.2 und 1.2.3 hoch [ ] [ ]
mittel [ ] [ ]
niedrig [ ] [ ]
zu 1.2.2: Auch wenn durch mangelhafte Abdeckung Gesundheitsrisiken wegen konzentrierter Austritte von gas- oder dampfförmigen Gefahrstoffen oder Verwehungen kontaminierter Stäube zu befürchten sind bzw. Gebäude durch Deponiegase - z.B. auch durch eine seitliche Gasausbreitung unter einer undurchlässigen Schicht - gefährdet sein können, ist eine Erhöhung um eine Bewertungsstufe veranlaßt.
zu 1.2.3: Im begründeten Einzelfall können zwei Abstufungen vorgenommen werden.
zu 1.2.4: Beim Transmissionspotential sind drei Bewertungsstufen (statt 5 bei Emissions- und Immissionspotential) zweckmäßig. Die Aufsummierung von "hoch" und "+ 1 Stufe" ergibt wiederum "hoch". Die Stufe "niedrig" ergibt sich, wenn die Einstufung "hoch" zweimal um eine abgesenkt wird; die Einstufung "niedrig" und eine Absenkung um 1 oder 2 Stufen bleibt "niedrig".

1.3 Einstufung des Immissionspotentials (Nutzungen)

Das Immissionspotential für das Schutzgut "menschliche Gesundheit" wird von den Nutzungen auf der Verdachtsfläche bzw. von den Nutzungen des Bodens bestimmt. Die hier aufgeführten Nutzungskategorien entsprechen im wesentlichen denen im Anhang 2 der BBodSchV. Andere relativ sensible Nutzungen wie z.B. Sportplätze oder landwirtschaftliche Nutzflächen oder Weideflächen sind im Rahmen der Einzelfallbeurteilung geeignet zuzuordnen.

Bewertungskriterien Einstufung Erstbewertung historische Erkundung
1.3.1 Nutzung auf der Fläche oder im unmittelbaren Umfeld. Die empfindlichste Nutzung ist zugrunde zu legen:      
Kinderspielflächen sehr hoch [ ] [ ]
Wohngebiete, Haus- und Kleingärten hoch [ ] [ ]
Park- und Freizeitanlagen mittel [ ] [ ]
Industrie- und Gewerbegrundstücke niedrig [ ] [ ]
Sonstige (Unsensible Nutzungen) sehr niedrig [ ] [ ]
1.3.2 Erhöhung z.B.
bei der Verdachtsfläche zuordenbaren Schäden oder Beeinträchtigungen an Schutzgütern (z.B. Geruchsbelästigungen
oder Vegetationsschäden)
+ 1 Stufe [ ] [ ]
1.3.3 Absenkung z.B. bei günstigen Expositionsverhältnissen oder Nutzungseinschränkungen - 1 Stufe [ ] [ ]
1.3.4 Immissionspotential
Ergebnis aus den Angaben zu Nrn. 1.3.1, 1.3.2 und 1.3.3
sehr hoch [ ] [ ]
hoch [ ] [ ]
mittel [ ] [ ]
niedrig [ ] [ ]
sehr niedrig [ ] [ ]
zu 1.3.2: Wenn eine Erhöhung der Einstufung veranlaßt ist, sollten Sofortmaßnahmen geprüft werden.
zu 1.3.3: Das Immissionspotential kann um eine Stufe gesenkt werden, wenn die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse im Bereich einer Verdachtsfläche deutlich unempfindlicher sind als die in der Begründung zu den Prüfwerten der BBodSchV (vgl. Bundesanzeiger 161a vom 28.8.99) jeweils beschriebenen Expositionsannahmen für bestimmte Nutzungen.
Dies ist aus fachlicher Sicht z.B. dann der Fall, wenn in dem zu bewertenden Bereich eines Wohngebietes nur vollständig bewachsene, parkähnliche Gärten ohne Freizeitnutzung und ohne Nutzpflanzenanbau vorhanden sind. Entsprechendes gilt bei überwachten Nutzungseinschränkungen, z.B. wenn Nahrungspflanzen in Kleingärten aus Vorsorgegründen wegen möglicher Bodenbelastungen nicht angebaut werden dürfen.


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