umwelt-online: hürBVOS - Thüringer Bergverordnung für Schacht- und Schrägförderanlagen (3)
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Tabelle 2 : Prüfung von Befahrungsanlagen

Prüfungen durch: Fachkundige Person (FP)
Verantwortliche Person (VP)
Sachverständige (SV)
maximale Prüfabstände
Ziffer Anlagenteil: arbeits-
täglich
1 Woche 1 Monat 2 Monate 6 Monate 12 Monate 24 Monate sonstige
2.1 Fördergerüste, Verlagerungen von Seilscheiben
2.1.1 Fordergerüste             VP  
2 1 2 Seilscheiben und Ablenkscheiben mit Achsen und Lagern einschließlich ihrer Verlagerungen           VP    
 
2.2 Einrichtung der Schächte
2.2.1 Zustand des Schachtes mit Ausbau und Einbauten einschließlich Schachtsumpf     FP VP        
2.2.2 Unterseilführung und deren Verlagerung     FP VP        
2.2.3 Führungseinrichtungen einschließlich Prüfung des freien Durchgangs der Fördermittel Führungsschlitten und deren Überwachungseinrichtungen     FP     VP    
 
2.3 Antriebsmaschinen
Mechanischer Teil:
2.3.1 Mechanischer Teil von Antriebsmaschinen einschließlich ihrer Sicherheitseinrichtungen     FP VP        
2.3.2 Verlagerung der Antriebsmaschine         VP      
2.3.3 Bremseinrichtung einschließlich Funktionsprüfung     FP VP   SV    
2.3.4 Bolzen in Bremsgestängen im ausgebauten Zustand               VP nach 60 Monaten
2.3.5 Zerstörungsfreie Prüfung der Bremszugstangen von Trommelbremsen               SV nach 20 Jahren 1
Elektrische Anlagen:
2.3.6 Prüfung der elektrischen Anlage einschließlich elektrischer Schachtüberwachungs- und Signalanlage           SV    
2.3.7 Elektrische Anlagen einschließlich elektrischer Schachtüberwachungs- und signalanlagen und Sicherheitsstromkreis in explosionsgefährdeten Grubenbauen FP VP            
2.3.8 Elektrische Anlagen einschließlich elektrischer Schachtüberwachungs- und signalanlagen und Sicherheitsstromkreis     FP VP        
2.3.9 Endschalter und Einfahrüberwachungsschalter, sonstige Schachtschalter     FP VP        
2.3.10 Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen     FP VP        
 
2.4 Seile
2.4.1 Alle Förderseile in Blindschächten des Steinkohlenbergbaus     FP VP   SV 3    
2.4.2 Förderseile in folgender Konstruktion:
  • Flachförderseile, verschlossene Förderseile, 2
  • mehrlagige Förderseile 2 und
  • Förderseile mit tragenden 2
    FP VP   SV 3    
2.4.3 Alle anderen Förderseile     FP VP     SV 3  
2.4.4 Förderseile an Klemmstellen, die nicht zum Einband gehören, nach Entfernen der Klemmen           VP    
2.4.5 Förderseile im Bereich der Seileinbände nach dem Öffnen der Einbände    

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