I. Vorschriften für alle Betriebe
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung ist
2. Allgemeine Vorschriften
§ 3 Verhalten im Betrieb
§ 4 Sicherheit des Betriebs
§ 5 Abschluß der Betriebsanlagen
§ 6 Betreten der Betriebsanlagen
§ 7 Getränke
§ 8 Tafeln und Schilder
§ 9 Markscheiderzeichen und Festpunkte
§ 10 Fernsprechverbindung
§ 11 Untersuchungen, Prüfungen, Überprüfungen
§ 12 Zechenbuch
3. Betriebsaufsicht
§ 13 Aufsichtspersonen
§ 14 Unterrichtung der Beschäftigten
§ 15 Befahrung belegter Arbeitsplätze
§ 16 Anwesenheitskontrolle
§ 17 Anwesenheit von Aufsichtspersonen
§ 18 Meldung besonderer Ereignisse
§ 19 Ortsälteste, Vorarbeiter
4. Arbeits- und Gesundheitsschutz
§ 20 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen
(aufgehoben soweit untertägige Betriebe betroffen sind)
§ 21 Besondere ärztliche Untersuchungen und Nachuntersuchungen
(aufgehoben soweit untertägige Betriebe betroffen sind)
§ 22 Durchführung der Anlege- und Nachuntersuchungen
(aufgehoben soweit untertägige Betriebe betroffen sind)
§ 23 Persönliche Eignung
§ 24 Beschäftigung Jugendlicher
(aufgehoben soweit untertägige Betriebe betroffen sind)
§ 25 Einrichtung und Gestaltung der Arbeitsstätten
§ 26 Schutz gegen Staub
§ 27 Arbeitseinsatz staubgefährdeter Personen
(aufgehoben soweit untertägige Betriebe betroffen sind)
§ 28 Schutz gegen Lärm
(aufgehoben soweit untertägige Betriebe betroffen sind)
§ 29 Schutz gegen Augenschäden
§ 30 Schutz gegen Gesundheitsschäden durch chemische Mittel
§ 31 Schutz gegen Gesundheitsschäden durch gefährliche Arbeitsstoffe
§ 32 Verkehrssicherheit im Betrieb
§ 33 Arbeiten in engen oder schwer zugänglichen Räumen, in Behältern und Rohrleitungen
§ 34 Schutz gegen Schäden durch Druckluftwerkzeuge oder gleichartig wirkende Werkzeuge
§ 35 Persönliche Schutzausrüstungen
§ 36 Arbeitskleidung, Arbeitsschutzkleidung
§ 37 Umkleide-, Wasch- und Aufenthaltsräume
§ 38 Toiletten
§ 39 Einrichtung und Organisation der Ersten Hilfe
5. Maschinen und andere technische Arbeitsmittel
§ 40 Grundsätzliche Forderungen
§ 41 Fernsteuerung, Fernbedienung
§ 42 Bedienen von Werkzeugen, Maschinen und maschinentechnischen Anlagen
§ 43 Arbeiten an und Instandsetzung von Maschinen und maschinentechnischen Anlagen
§ 44 Schußapparate und Eintreibgeräte
§ 45 Schleifmaschinen
§ 46 Metall- und Holzbearbeitungsmaschinen
§ 47 Handgeführte Werkzeugmaschinen
§ 48 Gewinnungsmaschinen, Erdbaumaschinen, Flurförderzeuge
§ 49 Krane und andere Hebezeuge
§ 50 Tragmittel, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel von Kranen und anderen Hebezeugen
§ 51 Verbrennungsmotoren
§ 52 Luftverdichter mit ölgeschmierten Druckräumen
§ 53 Luftverdichter unter Tage
§ 54 Betrieb von Luftverdichtern
§ 55 Rohrleitungen
§ 56 Schlauchverbindungen
§ 57 Behälter und Rohrleitungen für heiße, giftige, ätzende oder brennbare Stoffe
§ 58 Dampfkesselanlagen
6. Brandschutz, Explosionsschutz
§ 59 Brandgefährdete Bereiche, explosionsgefährdete Bereiche
§ 60 Brandschutz an Tagesschächten und in Untertagebetrieben
§ 61 Feuerstätten
§ 62 Betriebsmittel aus Kunststoffen, Druckflüssigkeiten, Bremsbeläge
§ 63 Sicherung gegen Zündung durch
§ 64 Aufbewahrung brennbarer Schmier- und Putzmittel
§ 65 Brennbare Flüssigkeiten und Gase
§ 66 Offenes Licht, Feuer, Funken
§ 67 Brenn- und Schweißarbeiten
§ 68 Einrichtungen zur Brandbekämpfung
§ 69 Verhalten bei der Feststellung von Bränden
§ 70 Maßnahmen bei Grubenbränden
§ 71 Leitung der Brandbekämpfung
§ 72 Plan für den Brandschutz
7. Grubenrettungswesen
§ 73 Grubenwehr, Grubenrettungsstelle
§ 74 Atemschutzgeräte
8. Sprengmittel, Sprengzubehör
§ 75 Anforderungen an Sprengmittel und Sprengzubehör
§ 76 Zündmaschinen, Zündmaschinenprüfgeräte, Zündkreisprüfer
§ 77 Zündleitungen
§ 78 Ladestöcke, Laderohre, Ladeschläuche
§ 79 Berechtigte Personen
§ 80 Aufsicht, Sprengberichte, Sprengmittelausgeber
§ 81 Nachweise über Sprengmittel
§ 82 Bewachung, Verwendung und Rückgabe von Sprengmitteln
§ 83 Verlust und Fund von Sprengmitteln
§ 84 Transport von Sprengstoffen und Zündmitteln in das Sprengmittellager
§ 85 Sprengmittellagerung
§ 86 Arbeiten in Sprengmittellagern
§ 87 Überwachung von Sprengmittellagern
§ 88 Ausgabe von Sprengmitteln
§ 89 Mitführen von Sprengmitteln
§ 90 Benutzung von Seilfahrtanlagen und Fördermitteln
§ 91 Aufbewahren in Sprengmittelkisten oder -kammern
9. Sprengarbeit
§ 92 Sicherheitsmaßnahmen vor Aufnahme der Sprengarbeit
§ 93 Rauchen, offenes Licht
§ 94 Hilfspersonen
§ 95 Vorbereiten der Bohrlöcher
§ 96 Laden der Bohrlöcher
§ 97 Unregelmäßigkeiten und Ladehemmnisse
§ 98 Besetzen der Bohrlöcher
§ 99 Elektrische Zündung
§ 100 Herstellen und Prüfen des Zündkreises
§ 101 Verhalten bei Gewitter
§ 102 Zündung mit Zündschnur
§ 103 Absperren der Sprengstelle und Zünden der Sprengladungen unter Tage
§ 104 Absperrung des Gefahrenbereichs über Tage, Sprengsignale
§ 105 Sicherung gegen Sprengstücke und Sprengschwaden
§ 106 Verhalten nach dem Sprengen
§ 107 Wiederaufnahme der Arbeit an der Sprengstelle
§ 108 Beseitigung von Versagern
§ 109 Bohrlochpfeifen
§ 110 Zusätzliche Vorschriften für die Sprengarbeit beim Schachtabteufen
§ 111 Zusätzliche Vorschriften für die Sprengarbeit in Tagebauen und über Tage
10. Förderung und Fahrung
§ 112 Grundsätzliche Forderungen
§ 113 Signale für den Fahr- und Förderbetrieb
§ 114 Nichtschienengebundene Fahrzeuge
§ 115 Stetigförderer
§ 116 Schrapper
§ 117 Ortsfeste Antriebe, Umkehren und Übergabestellen
§ 118 Hängebahnen
§ 119 Schienenfahrzeuge
§ 120 Lokomotivförderung
§ 121 Förderung mit Häspeln
§ 122 Personenbeförderung, Fahrung
11. Schutz der Umwelt
§ 123 Sicherheitsabstände, Sicherheitspfeiler
§ 124 Einfügungen der Betriebsanlagen
§ 125 Wassergefährdende Stoffe
§ 126 Herrichten des Geländes nach Betriebseinstellung, Verfüllung von Bohrlöchern
12. Grubenbild, Risse, Karten
§ 127 aufgehoben
§ 128 aufgehoben
§ 129 aufgehoben
§ 130 aufgehoben
§ 131 aufgehoben
§ 132 aufgehoben
II. Zusätzliche Vorschriften für Tiefbaubetriebe
13. Grubenbaue
§ 133 Ausgänge zur Tagesoberfläche
§ 134 Sprechverbindungen
§ 135 Sicherung gegen Absturz und fallende Gegenstände
§ 136 Schutz der Tagesoberfläche
§ 137 Sicherung gegen Überfluten und Wasserdurchbrüche
§ 138 Lösen von Standwasser und schädlichen Gasen
§ 139 Sperren und Verfüllen von Grubenbauen
§ 140 Einbringen des Aufbaus
§ 141 Auswechseln und Rauben des Ausbaus
§ 142 Sicherung gegen Steinfall
§ 143 Geleucht, Beleuchtung
14. Bewetterung
§ 144 Grundsätzliche Forderungen
§ 145 Erzeugung des Wetterstroms
§ 146 Wetterversorgung
§ 147 Wetterführung
§ 148 Wetterüberwachung
§ 149 Verhalten bei der Feststellung von schädlichen Gasen
15. Fahrung, Personenbeförderung
§ 150 Fahrwege in söhligen und geneigten Grubenbauen
§ 151 Beschaffenheit der Fahrwege in geneigten Grubenbauen
§ 152 Verhalten der Fahrenden
§ 153 Personenbeförderung
III. Zusätzliche Vorschriften für Tagebaue
und Tagesanlagen
§ 154 Sicherung gegen Hochwasser und Wassereinbrüche
§ 155 Abmessungen der Strossen und Bermen
§ 156 Arbeiten auf oder an Stößen und Böschungen
§ 157 Kippen und 1-Ialden
§ 158 Schutz des Mutterbodens
§ 159 Unterbringung des Abraums
§ 160 Wege
§ 161 Vertiefungen, Gräben
§ 162 Verladeeinrichtungen
IV. Zusätzliche Vorschriften für Schieferbergwerke
§ 163 Markscheidesicherheitspfeiler
§ 164 Abbaue
§ 165 An- und Abmeldung der Betriebe
V. Zusätzliche Vorschriften für die Traß-,
Basaltlava- und oberirdischen Dachschieferbrüche in den linksrheinischen
Landesteilen
§ 166 Betriebsplan
§ 167 Zulassungsverfahren
§ 168 Abweichungen vom Betriebsplan
§ 169 Pflichten des Unternehmers
§ 170 Betriebsaufsicht
§ 171 Form und Bestellung
§ 172 Untersagung der Leitung des Betriebs
§ 173 Auskunftspflicht
§ 174 Statistische Angaben
§ 175 Krane
VI. Schlußvorschriften für alle Betriebe
§ 176 Dienstanweisungen
§ 177 Anerkennung von Sachverständigen
§ 178 Ausnahmebewilligungen, Erlaubnisse, Zulassungen
§ 179 Bekanntmachung der Verordnung
§ 180 Andere Bekanntmachungen
§ 181 Ordnungswidrigkeiten
§ 182 Übergangsvorschriften