Regelwerk, Bergrecht

ElBergVO Sachsen
- Inhalt -

Teil 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Allgemeine Vorschriften

§ 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik

§ 4 Anzahl der Elektro-Fachkräfte

§ 5 Anforderungen an Elektro-Fachkräfte

§ 6 Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen durch elektrischen Strom

§ 7 Betriebsanweisungen

§ 8 Prüfumfang, Prüfergebnisse, Aufzeichnungen

Teil 3
Verwendung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel unter Tage

§ 9 Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 10 Weitergehende Anforderungen

§ 11 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme

§ 12 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel

§ 13 Wiederkehrende Prüfungen

§ 14 Jahresrevision

§ 15 Instandsetzungen explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel

§ 16 Sonstige Aufzeichnungen

§ 17 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln

§ 18 Arbeiten an Sicherheits-, Schutz- und Überwachungseinrichtungen

§ 19 Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes vor Arbeitsbeginn

§ 20 Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen

§ 21 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in ungefährdeten Bereichen

§ 22 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 23 Öffnen von Gehäusen in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 24 Maßnahmen bei Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre

§ 25 Messungen in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 26 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in sonderbewetterten explosionsgefährdeten Bereichen

§ 27 Wiedereinschalten nach Erdschluss in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 28 Belehrung der Elektro-Fachkräfte über den Explosionsschutz

Teil 4
Verwendung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel über Tage

§ 29 Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 30 Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel

§ 31 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme in besonderen Betrieben und Bereichen

§ 32 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen

§ 33 Wiederkehrende Prüfungen in besonderen Betrieben und Bereichen

§ 34 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln

§ 35 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen

Teil 5
Schlussvorschriften

§ 36 Prüfung durch Werkssachverständige

§ 37 Bekanntmachung der Verordnung

§ 38 Ausnahmegenehmigungen

§ 39 Ordnungswidrigkeiten

§ 40 Übergangsvorschriften

§ 41