Regelwerk, Bergrecht

BVOS
- Inhalt
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I. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Seilfahrtanlagen

II. Verwaltungsverfahren

§ 4 Genehmigung von Schachtförderanlagen

§ 5 Genehmigung von Einrichtungen

III. Inbetriebnahme und Überwachung

§ 6 Verfahren bei der Prüfung durch Sachverständige

§ 7 Inbetriebnahme von Anlagen und Aufnahme der Seilfahrt

§ 8 Einstellung und Wiederaufnahme der Seilfahrt

§ 9 Abnahmeprüfung durch Sachverständige

§ 10 Bescheinigungen über Werkstoffprüfungen

§ 11 Auflegen und Einhängen von Seilen und Erneuern von Seileinbänden

§ 12 Seilaufliegezeiten

§ 13 Regelmäßige Prüfungen

§ 14 Prüfung von Schrägförderanlagen

§ 15 Außerordentliche Prüfungen durch Sachverständige

§ 16 Betriebsbuch

IV. Betrieb

§ 17 Allgemeine Vorschriften

§ 18 Sicherung der Schächte und ihrer Zugänge beim Abteufen

§ 19 Signale und Abfahrbefehle

§ 20 Schwertransporte

§ 21 Allgemeine Vorschriften für die Seilfahrt

§ 22 Benutzen der Fördermittel zur Seilfahrt

§ 23 Seilfahrt mit Anschlägern

§ 24 Selbstfahrerseilfahrt

§ 25 Schachtbefahrung

§ 26 Schachtarbeiten

§ 27 Zusätzliche Vorschriften für den Betrieb von Bühnen

§ 28 Bedienen von Anlagen

§ 29 Anwesenheit von Maschinenführern

§ 30 Tätigkeit der Maschinenführer

§ 31 Anwesenheit von Anschlägern bei Handsteuerung von Antriebsmaschinen

§ 32 Tätigkeit der Anschläger bei Handsteuerung von Antriebsmaschinen

§ 33 Verhalten bei Schäden oder Mängeln

§ 34 Schilder und Tafeln

§ 35 Schweißarbeiten, Instandsetzungen

§ 36 Ersatzausrüstungen

V. Schlussvorschriften

§ 37 Ausnahmen

§ 38 Übertragung der Verantwortlichkeit

§ 39 Bekanntmachung der Verordnung

§ 40 Ordnungswidrigkeiten

§ 41 Übergangsvorschriften

§ 42 In-Kraft-Treten

Anlage

Tabelle 1 : Prüfung von Seilfahrtanlagen, Güterförderanlagen und Abteufanlagen

Tabelle 2 : Prüfung von Befahrungsanlagen Bearbeitungsstand: 24.09.2003

Tabelle 3 : Prüfungen von Hilfsfahr- und Notfahranlagen

Tabelle 4 : Prüfung von Bühnenanlagen, Schachtwindenanlagen, Seilauflegewinden und Greiferanlagen