Regelwerk, Bergrecht

ABVO - Nds -
- Inhalt -

Erster Abschnitt
Gemeinsame Bestimmungen für Untertage-, Tagebau- und Tagesbetriebe

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Allgemeine Sicherheit des Betriebes

§ 3 Schutzvorrichtungen

§ 4 Verhalten bei Feststellung von Gefahren

§ 5 Zutritt zu den Werksanlagen

§ 6 Betreten der Werksanlagen

§ 7 Sichern der Tagesoberfläche

§ 8 Markscheiderzeichen

Maschinenbetrieb

§ 9 Schutzeinrichtungen an Maschinen

§ 10 Bedienung von Maschinen

§ 10a Dampfkesselanlagen

§ 11 Luftverdichter

§ 12 Handbohrmaschinen

§ 13 Behälter

§ 14 Drehbare Behälter, Rührwerke und umkleidete Fördermittel

§ 15 Hydraulikflüssigkeiten

§ 15a Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Untertagebetrieben

§ 16 Stetigförderer

§ 17 Winden

§ 18 Bolzensetzwerkzeuge

§ 18a Rohrleitungen, Behälter

Arbeiterschutz

§ 19 Anforderungen an die Beschäftigten

§ 20 [aufgehoben durch JArbSchG]

§ 21 [aufgehoben durch GesBergV]

§ 22 Arbeiten in unatembaren Gasen

§ 23 Schwerzugängliche oder durch schädliche Gase (Dämpfe) gefährdete Betriebsräume

§ 24 Arbeiten in Sammelbehältern (Bunkern)

§ 25 Erste Hilfe

§ 26 Getränke

§ 27 Körperschutz

§ 27a Schutz gegen Lärmeinwirkung

§ 28 Umkleide- und Baderäume

§ 29 Aborte

§ 30 Staubschutz

Sondervorschriften für silikosegefährliche Betriebe oder Betriebsteile

§ 31 [aufgehoben durch GesBergV]

§ 32 Schutzmaßnahmen

§ 33 [aufgehoben durch GesBergV]

§ 34 [aufgehoben durch GesBergV]

§ 35 [aufgehoben durch GesBergV]

§ 36 Bohrarbeit

Brandschutz

§ 37 Explosions- und Brandschutz

§ 37a Verwendung von Kunststoffen, Treibriemen und Keilriemen

Gefundene Sprengmittel

§ 38

Aufsichtspersonen

§ 39 Begriffsbestimmung

§ 40 Aufgaben

§ 41 Durchführung der Aufsicht

Ortsälteste

§ 42 Bestellung

§ 43 Aufgaben

Zusätzliche Ausbildung

§ 44

Meldungen an die Bergbehörde

§ 45

Bekanntmachungen

§ 46 Zechenbuch

§ 47 Bekanntgabe der Verordnung, Aushänge

Zweiter Abschnitt
Untertagebetrieb

Geltungsbereich

§ 48

Grubenbaue

§ 49 Ausgänge zur Tagesoberfläche

§ 50 Absperrung von Grubenbauen

§ 51 Schichtenverzeichnis für Bohrlöcher und Schächte

§ 52 Sicherung von Bohrlöchern

§ 53 Schutz gegen Tageswässer

§ 54 Maßnahmen gegen Standwasser und schädliche Gase

§ 55 Sicherheitspfeiler

§ 56 Sicherung gegen Absturz

§ 57 Schutz gegen herabfallende Gegenstände

§ 58 Abzugöffnungen

§ 59 aufgehoben

Grubenausbau

§ 60 Auszubauende Grubenbaue

§ 61 Ausbauregeln

§ 62 Verstärkter Ausbau

§ 63 Loses und überhängendes Gestein

§ 64 Aufwältigen von Brüchen

§ 65 Auswechseln des Ausbaus

§ 66 Rauben des Ausbaus

§ 67 Vorrätighalten von Ausbaumaterial

§ 68 Überwachung des Gebirges auf Standfestigkeit

Förderung

§ 69 Begriffsbestimmungen

§ 70 Beleuchtung und Schlusszeichen von Fahrzeugen

§ 71 Kuppeln

§ 72 Festlegen

§ 73 Eingleisen entgleister Schienenfahrzeuge

§ 74 Ladestellen

§ 75 Handförderung

§ 76 aufgehoben

§ 77 Feststehende Maschinen

Schacht- und Bremsbergförderungen

§§ 78 bis 105 aufgehoben

Fahrung

§ 106 Fahren in Strecken (Fußgängerverkehr)

§ 107 aufgehoben

§ 108 aufgehoben

§ 109 Fahrten und Bühnen

§ 110 Mitführen von Gegenständen

§ 111 aufgehoben

§ 112 Personenbeförderung durch mechanische Fördermittel

Bewetterung

§ 113 Art und Stärke der Bewetterung

§ 113a Verhalten bei Leistungsabfall der Bewetterung

§ 114 Hauptwetterzug

§ 115 Sonderbewetterung

§ 116 Austauschbewetterung

§ 117 Wetterabteilungen

§ 118 Wettertüren und Wetterblenden

§ 119 Wetterlutten und Wetterscheider

§ 120 Überwachung der Wetterwirtschaft

§ 121 Wetterriss

Beleuchtung

§ 122 Mitzuführendes Geleucht

§ 123 Karbidbehälter

§ 124 Beleuchtung des Arbeitsplatzes

Schießarbeit

§ 125 Verwendung von Sprengmitteln und Sprengzubehör

§ 126 Entfernen und Verändern von Sprengmitteln

§ 127 Zum Umgang mit Sprengmitteln Berechtigte

§ 128 Bewachung von Sprengmitteln

§ 129 Beförderung von Sprengmitteln

§ 130 Beförderung mit anderen Stoffen

§ 131 aufgehoben

§ 132 Beförderung in Schächten und Bremsbergen

§ 133 aufgehoben

§ 134 Verbot von offenem Feuer und Licht

§ 135 Sprengmittellagerung

§§ 136 bis 140 aufgehoben

§ 141 Verdorbene und unbrauchbare Sprengstoffe und sprengkräftige Zündmittel

§§ 142 bis 144 aufgehoben

§ 145 Betriebseinstellung

§ 146 Ausgabe von Sprengmitteln

§ 147 Empfangsbestätigung durch Lieferschein

§ 148 aufgehoben

§ 149 Sprengstoffausgeber

§ 150 Ausgabeanweisung

§ 151 Wiedereinnahme

§ 152 Nachweise über Sprengmittel

§ 153 Mitführen von Sprengmitteln

§ 154 Tragebehälter für Sprengstoffe

§ 155 Zündmitteltragebehälter

§ 156 Schießkisten

§ 157 Inhalt und Aufstellung der Schießkisten

§ 158 Sicherung der Schießkisten

§ 159 Rückgabe der Sprengmittel

§ 160 Abgabe und Verlust von Sprengmitteln

§ 161 Schießberechtigte

§ 162 aufgehoben

§ 163 Hilfspersonen

§ 164 Offenes Feuer und Licht

§ 165 Aufenthalt im Gefahrenbereich beim Laden und Besetzen

§ 166 Reinigen der Bohrlöcher

§ 167 Zeitpunkt des Ladens

§ 168 Einbringen des Sprengstoffs

§ 169 Ladehemmungen

§ 170 Sicherung der geladenen Bohrlöcher

§ 171 Zeitpunkt des Schießens

§ 172 Schießen mit Zündschnur

§ 173 Elektrische Schießleitungen

§ 174 Parallelschaltung

§ 175 Zündvorrichtungen

§ 176 Absperrung des Schießortes

§ 177 Durchschläge

§ 178 Schutzörter

§ 179 Aufheben der Absperrung

§ 180 Prüfen des Schießortes

§ 181 Verhalten gegenüber Versagern

§ 182 Bohrlochpfeifen

Sondervorschriften für die Schießarbeit beim Schachtabteufen

§ 183 aufgehoben

§ 184 Beförderung von Sprengmitteln

§ 185 aufgehoben

§ 186 aufgehoben

§ 187 Zündung

§ 188 aufgehoben

§ 189 aufgehoben

Überwachung der Schießarbeit

§ 190

Brandschutz

§ 191 Umgang mit offenem Licht und Feuer

§ 192 Verwendung von Geräten mit offenem Feuer

§ 192a Verwendung von Kunststoffen

§ 193 Schmier- und Putzmittel und brennbare Abfälle

§ 194 Werkstätten und Maschinenräume unter Tage

§ 195 Zu Tage ausgehende Grubenbaue

§ 196 Schutz gegen einziehende Brandgase

§ 197 Beschaffenheit und Anordnung der Feuerlöscheinrichtungen

§ 198 Bedienung und Überwachung der Feuerlöscheinrichtungen

§ 199 Zurückziehen der Belegschaft bei Gefahren

§ 200 Branddämme

Grubenrettungswesen

§ 201 Grubenwehr

§ 201a Rettungswerke, Rettungspläne

§ 202 Rettungsstelle

§ 203 Leiter des Rettungswesens

§ 204 Hauptrettungsstelle

§ 205 Einsatz der Grubenwehr

§ 206 Ausrüstung mit Selbstrettern

§ 207 Mitführen der Selbstretter

§ 208 Überwachung der Selbstretter

Maschinenbetrieb

§ 209 Fahrzeuge und Verbrennungsmotoren

§§ 210 bis 217 [aufgehoben durch MarkschBergV]

Arbeiterschutz

§ 218 Ausbildung

§ 219 aufgehoben

§ 220 aufgehoben durch JArbSchG

§ 221 Einmannbelegung

§ 222 Beseitigen von Schlamm und Wasser

§ 223 Schutz gegen Durchnässen

Sondervorschriften für Salzbergwerke

§ 224 Sicherheitspfeiler

§ 225 Abbau

Sondervorschriften für Braunkohlenbergwerke

§ 226 Sicherung gegen Wasserdurchbrüche

§ 227 Maßnahmen gegen Selbstentzündung der Kohle

Dritter Abschnitt
Tagebaubetrieb

Geltungsbereich

§ 228

Personenverkehr

§ 229 Wege

§ 230 Beleuchtung

Vorrichtung und Abbau

§ 231 Bemessen der Strossen

§ 232 Prüfen der Stöße

§ 233 Unterschrämen und Unterhöhlen

§ 234 Sichern gegen Absturz

Bagger und Absetzer

§ 235 Signalvorrichtungen

§ 236 Aufenthalt auf Baggern und Absetzern und in ihrem Schwenkbereich

§ 237 Beleuchtung

Grubenbahnen

§ 238 Triebfahrzeuge

§ 239 Bahnbedienstete

§ 240 Personenbeförderung

§ 241 Bremsen

§ 242 Beleuchtung der Fahrzeuge

§ 243 Signalordnung

§ 244 Höchstgeschwindigkeit

§ 245 Warnsignale an Bahnübergängen

§ 246 Geschobene Züge

§ 247 Stillstehende Fahrzeuge

§ 248 Entladen und Reinigen von Fahrzeugen

§ 249 Sicherung gegen Entgleisen

§ 250 Weichen

§ 251 Freihalten des Lichtraumes

§ 252 Sicherung von Bahnübergängen

§ 253 Betreten der Bahnanlagen

§ 254 Ausbesserung der Bahnanlagen

Schießarbeit

§ 255 Allgemeines

§ 256 aufgehoben

§ 257 Aufbewahrung von Sprengmitteln außerhalb des Lagers

§ 258 Schutz der Öffentlichkeit

§ 259 Verhalten bei Gewittern

§ 260 Signale beim Schießen

Brandschutz

§ 261

§ 262 Feuerlöscheinrichtungen

Markscheidewesen

§ 263 [aufgehoben durch MarkschBergV]

Sondervorschriften für Braunkohlentagebaue

§ 264 Entwässerung

§ 265 Rauchen in Braunkohlentagebauen

§ 266 Befeuchten freigelegter Kohle

§ 267 Grubenrettungswesen

Vierter Abschnitt
Tagesbetrieb

Geltungsbereich

§ 268

Allgemeines

§ 269 Sicherung des Personenverkehrs

§ 270 Schutz gegen Absturz und fallende Gegenstände

§ 271 Blitzschutz

Tagesschächte und -bremsberge, Aufzüge

§ 272

Bahnanlagen

§ 273

Brandschutz

§ 274 Aufbewahrung von Schmier- und Putzmitteln

§ 275 Fördergerüst und Schachtgebäude

§ 276 Schutz der Grubenbaue gegen einziehende Brandgase

§ 277 Feuerlöscheinrichtungen

§ 278 Brandbekämpfung

Erdarbeiten

§ 279

Schießarbeit

§ 280

Auslaugen von Salzlagerstätten

§ 281

Bromfabriken

§ 282

Halden

§ 283

Salzspeicher

§ 284

Fuenfter Abschnitt
Schlussbestimmungen für alle Betriebe

§ 285 Ausnahmebewilligungen und Erlaubnisse

§ 286 Untersuchung, Prüfung und Überprüfung

§ 287 Ordnungswidrigkeiten

§ 287a Straftaten

§ 288 Inkrafttreten

§ 289