Regelwerk, Bergrecht

SeismikBergVO - MV
- Inhalt -

Erster Teil
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 3 Aufsicht

§ 4 Unterweisung

§ 5 Dienstanweisungen

Dritter Teil
Arbeits- und Gesundheitsschutz

§ 6 Grundsätze der Sicherheit

§ 7 Blitzschutz

§ 8 Fremdsprachige Beschäftigte

§ 9 Arbeitsschutzkleidung, Wascheinrichtungen

Vierter Teil
Durchführung der seismischen Arbeiten

§ 10 Bekanntgabe

§ 11 Vorsorgemaßnahmen

§ 12 Verwendung von Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsgeräten

§ 13 Verfüllen von Bohrlöchern; Herrichten des Geländes

Fuenfter Teil
Umgang mit Sprengmitteln

§ 14 Allgemeines

§ 15 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln

§ 16 Unterrichtung über Sprengarbeiten

§ 17 Durchführung der Sprengarbeiten

§ 18 Verbleiben von Sprengmitteln im Bohrloch; Versager

§ 19 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln

Sechster Teil
Zusätzliche Vorschriften für Arbeiten in Küstengewässern und Flußmündungen

§ 20 Unterrichtung über Sprengarbeiten

§ 21 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln auf Schiffen; Sprechfunkverbindungen

§ 22 Seismische Sprengungen im Wasser

Siebenter Teil
Schlußvorschriften

§ 23 Ausnahmebewilligungen

§ 24 Bekanntmachung der Verordnung

§ 25 Ordnungswidrigkeiten

§ 26 Übergangsvorschriften

§ 27