SeismikBergVO - MV
- Inhalt -
Erster Teil
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 3 Aufsicht
§ 4 Unterweisung
§ 5 Dienstanweisungen
Dritter Teil
Arbeits- und Gesundheitsschutz
§ 6 Grundsätze der Sicherheit
§ 7 Blitzschutz
§ 8 Fremdsprachige Beschäftigte
§ 9 Arbeitsschutzkleidung, Wascheinrichtungen
Vierter Teil
Durchführung der seismischen Arbeiten
§ 10 Bekanntgabe
§ 11 Vorsorgemaßnahmen
§ 12 Verwendung von Fahrzeugen und fahrbaren Arbeitsgeräten
§ 13 Verfüllen von Bohrlöchern; Herrichten des Geländes
Fuenfter Teil
Umgang mit Sprengmitteln
§ 14 Allgemeines
§ 15 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln
§ 16 Unterrichtung über Sprengarbeiten
§ 17 Durchführung der Sprengarbeiten
§ 18 Verbleiben von Sprengmitteln im Bohrloch; Versager
§ 19 Verlust und Auffinden von Sprengmitteln
Sechster Teil
Zusätzliche Vorschriften für Arbeiten in Küstengewässern und Flußmündungen
§ 20 Unterrichtung über Sprengarbeiten
§ 21 Lagerung und Aufbewahrung von Sprengmitteln auf Schiffen; Sprechfunkverbindungen
§ 22 Seismische Sprengungen im Wasser
Siebenter Teil
Schlußvorschriften
§ 23 Ausnahmebewilligungen
§ 24 Bekanntmachung der Verordnung
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
§ 26 Übergangsvorschriften